Nummernschild Winkel

  • Wer kann mir Helfen ?
    Ich spiele mit dem Gedanken mein Nummernschlid unter die Sitzbank zu montieren (so wie es PM-Performance hat) was für einen Winkel muss da eingehalten werden ?
    Heckhöherlegung habe ich schon !
    Gibt es einen Blinker mindest abstand ?
    Dankä
    Gruss Michi

  • Der Winkel muss 30Grad haben. Damit die Nummer , falls es mal geblitzt wird, Sie erkennbar ist.


    Ich würde dir noch das HEckhöherlegungs-Kit noch dazu empfehlen

    • Offizieller Beitrag

    Art. 45 Landeszeichen, Kontrollschilder, amtliche Zeichen


    1 Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, müssen hinten ein Landeszeichen nach Anhang 4 tragen.


    2 Kontrollschilder und Landeszeichen sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden, wenn nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein.1


    3 Kontrollschilder und Landeszeichen dürfen nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden. Es darf nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes angebracht sein.


    4 Zusätzliche, vom UVEK zugelassene amtliche Zeichen können, soweit erforderlich, von der Zulassungsbehörde mit Eintrag im Fahrzeugausweis bewilligt werden. Nichtamtliche Schilder oder Zeichen, die mit amtlichen verwechselt werden oder die Lesbarkeit der amtlichen Schilder beeinträchtigen könnten, sind untersagt.


    Und


    1 Folgende Lichter und Rückstrahler müssen fest angebracht sein:


    a.1
    vorn: ein Fernlicht, ein Abblendlicht und ein Standlicht;
    b.
    hinten: ein Schlusslicht, ein Bremslicht, eine Kontrollschildbeleuchtung und ein nicht dreieckiger Rückstrahler.
    2 Mehrspurige Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 1,30 m, ausgenommen Motorräder mit Seitenwagen, benötigen je zwei der in Absatz 1 vorgeschriebenen Lichter und Rückstrahler, ausgenommen die Kontrollschildbeleuchtung. Zusätzliche Lichter nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstaben a, c, d und e sind für diese Fahrzeuge nicht zulässig.2


    3 ...3


    4 Für die einzelnen Lichter und Rückstrahler gelten mit folgenden Ausnahmen die Vorschriften der Artikel 73–78 sowie des Anhangs 10:


    a.4
    Einzelne Lichter, ausgenommen die Kontrollschildbeleuchtung, müssen in der Längsachse des Fahrzeuges angeordnet sein.
    b.
    Fern- und Abblendlicht können jedoch nebeneinander angeordnet sein, wenn sie den gleichen Abstand zur Längsachse des Fahrzeugs und die gleiche Höhe aufweisen. Das Standlicht kann in einem der beiden Scheinwerfer eingebaut sein.


    Und


    Der Zwischenraum zwischen den Leuchtflächen der Richtungsblinker von Motorrädern muss mindestens betragen:


    bei Richtungsblinkern gemäss Ziffer 52 Anordnung I


    0,56 m


    bei Richtungsblinkern gemäss Ziffer 52 Anordnung II



    zwischen den vorderen Blinkern
    0,24 m



    zwischen den hinteren Blinkern
    0,18 m

    ... ɟdoʞ lɐɯ ɹǝpǝıʍ ʇɥǝʇs sǝllɐ pun

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!