Hauptsache Legal

  • Ich hab mal wider etwas gebastelt......


    Im Sinne des "äs gseh mi au und überfahre mi nid" hab ich meinem Büllchen vor rund anderthalb Jahren einen Xenon Brenner spendiert.....
    Tja, wie wir wissen und bereits ein paar selber Erfahren mussten sehen die netten Herren in den Leuchwesten solche "Verschönerungsmasnahmen" nicht genau so locker wie wir :-o


    Aus diesem Grund hab ich mich schweren Herzens dazu entschlossen einen Umbau auf 2mal H4 Scheinwerfer zu tätigen.


    Das der Xenonwerfer nicht arbeitslos wird spendiere ich den in einer späteren Phase meiner kleinen Bierkiste :devil:



    Gruss M@U.......

    <font color="red"><font size="3">"guck nicht so bin selbst erschrocken!"</font></font>
    Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert um Gemüse zu essen

  • aber 202, dann brauchst du ja noch einen schalter mehr.
    der mit der weissen bühl hatte probleme mit den blauen.


    für gutes Licht kann ich euch die Osram Night Breaker organisieren.


    oder ihr schaut unter
    http://www.xenonlook.ch und sucht euch noch ein weisseres lämpchen aus.

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
    "brown lightning - der braune Blitz"

  • nein faebu. wieso?
    man kann das h4 als abblendlicht fungieren lassen. fürs fernlicht den xenon nehmen. der läst sich dann auf den bestehenden schalter legen.
    dann wäre allerdings die fernlichtfkt. des H4 unbenutzt und es würde in der kombination gar ein H7 reichen.
    (man kann auch xenon und den h4 zusammen als fernlicht nehmen).
    oder man nimmt das xenon als abblendlicht (plus extra verstecktem schalter für die leuchtwesteneinheit, welcher auf einer stellung das xenon und auf der andern das H4 leuchten lässt. der rest dann wie oben.
    btw: man kann auch einen schalter in den für die griffheizung vorgesehenen slot basteln...
    klingt kompliziert ist es aber nicht.


    mucky-pup ich würde mich in dem fall für einen der brenner ernsthaft interessieren und einen solchen umbau wagen.

    greetz pi
    ··· MacIndianer ··· hotter as the red chili - black.hot.chili ···
    Buell XB12S - 06/2007 - DDFI-2

  • Rein zum Thema "hauptsache Legal"
    Das ganze wird erst legal wenn Eure Streuscheiben eine Zulassung für Xenon haben...aber das wisst Ihr ja schon.
    Im XBorg gibt es einen (ich glaube Wrangler heisst der) der das ebenfalls schon probiert aber seit er das Problem mit der Streuscheibe hat geht es nicht weiter...


    Tipp:
    Nehmt do bei Nachtfahrten einfach mal ein klares Visier und die Osram Nightbraker. Dann noch die Geschwindigkeit den Verhältnissen anpassen und alle sind glücklich...

  • leider brauchts bei xenon noch eine automatische niveauregulierung...

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  • Reicht des:


    hihi...
    ;)


    Nein reicht nicht... Aber ich hätte Dir einen Vorschlag:
    Fahr nach Zürich, lade Dir den Chilifili auf die Airbox und lass ihn Dein Xenon von oben bewundern...
    Durch das Gesabber hast du genügend Feuchtigeit und bei entsprechender Geschwindigkeit und Fahrtwind schleudert es die raushängende Zunge eh so hin und her, dass Fliegen und Dreck abgewischt werden...


    Und der Chilifili hat mal wieder ein "Znacht" "gschbard"...


    ...hehehe...


    :wech:

  • Zum Thema SWR- und NR-Anlage:


    Habt ihr an BMW's grosser Maschine schonmal solchen Mumpitz gesehen???


    In Bayern geht man mit den Typenprüfern ins Hofbräuhaus und verkauft denen das Telelever als so toll, dass es keine Niveauregulierung braucht und den Scheinwerfer so aerodynamisch, dass er durch den Fahrtwind selbstgereinigt wird...

  • BMW-Ingenieure sind des Lesens kundig:



    Bei getrennten Scheinwerfern (Absatz 4) dagegen ...


    Zitat von StVZO §50 (8)

    Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.


    Bei einspurigen Fahrzeugen dagegen ...

  • Nur mal so am Rande,
    wen der H4 normal angeschlossen wird, ist der Xenon nur ein Zusatz Scheinwerfer gedacht. Abblendlicht und Scheinwerfer bleiben bei H4. Aber wen ich Licht brauche, einfach das Xenon einschlalten und schon ist es Tag. Das ganze Licht eher auf Tief stellen, so das ein Blenden eines entgegen kommenden nicht ins Gewicht fällt. Näher ans Legale geht nicht.
    Mir ist das Wurst wen die Uniform einen Menschen macht, der mir sagen will, das mehr Licht nicht Nützlich ist. Das kann Leben retten.
    Oder wie gross ist die Chance erwischt zu werden ?

  • @202: spätestens dann wenn du nach freudiger demo deines linken oder rechten SW der trachtenträger fragt: "wozu ist der zwoite SW? nur deko oder was?"
    und du den rechten oder linken SW dann anschaltest.... ;)


    aber auch beim H4 gilt dann wieder die HCR-kennung am glas. die muss vorhanden sein. sonst fährst du 2x illegal.

    greetz pi
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    Buell XB12S - 06/2007 - DDFI-2



  • Die Alternative Xenon als Fernlicht ist eigentlich gut aber leider nicht gerade praktisch...... sobald Du von Normal- auf Fernlicht umschaltest zündet der Brenner und es wird für ca 2 Sekunden dunkel. Danach zwar sehr hell aber eben, vorher dunkel...........

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    Ich habe nicht die Spitze der Nahrungskette erklettert um Gemüse zu essen

  • Erst richtig lesen:

    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
    ausgerüstet sein.

    Nach obigem Gesetzestext müsste doch die normale H7 als Abblendlicht einfach weiterbrennen wenn im zweiten Scheinwerfer die Xenonfunzel angeht. Wenn das stimmt und keine weiteren Einschränkungen dazukommen muss das Leuchtweitenverstell- und Scheinweferreinigungsgedöns nur bei Gasentladungsscheinwerfern vorhanden sein die beides können. Die Buell hat aber zwei Scheinwerfer, der H7 ist für Fern- und Abblendlicht, der Xenon nur für Fernlicht.

    Weltmeister im synchron-Klippenspringen 2015


    8) In dubio Prosecco!

  • Erst richtig lesen:

    3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
    ausgerüstet sein.

    Nach obigem Gesetzestext müsste doch die normale H7 als Abblendlicht einfach weiterbrennen wenn im zweiten Scheinwerfer die Xenonfunzel angeht. Wenn das stimmt und keine weiteren Einschränkungen dazukommen muss das Leuchtweitenverstell- und Scheinweferreinigungsgedöns nur bei Gasentladungsscheinwerfern vorhanden sein die beides können. Die Buell hat aber zwei Scheinwerfer, der H7 ist für Fern- und Abblendlicht, der Xenon nur für Fernlicht.


    Dann scheitert das ganze immernoch am fehlenden Scheinwerfer mit Zulassung... leider...

  • Also ihr Leuchten, wen der Umbau auf H4 gemacht wird, so ist doch eigentlich eine H4 genug für Abblendlicht und Fernlicht. Mit einer H4 sollte doch dem Gesetze genüge getan sein. Das Xenon bzw Bixenon ist lediglich als Zusatz Licht gedacht mit separatem Schalter und solches kannst du ran schrauben so viel man will. Der Gebrauch ist dan ein anderes Thema.


    Die H7 Lösung mit einer H7 und die andere Xenon ist für mich keine Option da das Licht nicht Legal zu gebrauchen ist.

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