Winterzeit, Bastelzeit

  • Hmm, gehen wir davon aus dass du bzw. das Motorrad hinten soweit einfedern würde, würde es genau gleich verwursteln. Der Draht ist zu schwach gegenüber der Halterung.
    Vielleicht lieg ich auch einfach nur falsch mit meiner Überlegung.

  • Du hast schon recht. Aaaber:
    Der Federweg sollte 124mm sein, der Abstand zur Detektorrolle 130mm und zur Nummer 150mm sollte also passen. Sicher ist sicher...
    Ausser ich gehe auf die Crosspiste aber da ists mir heute zu feucht[emoji2957]
    Gehe jetzt testen [emoji41][emoji123][emoji41]



    Herzlich grüsst Agusta

  • So, nach ausgiebiger Probefahrt über 120Km, mit holperpisten und Beschleunigungsorgien hat die Konstruktion gehalten. Ich kann das Nummernschild nun etwas steiler stellen (der Obrigkeit zuliebe).
    Hab dann unterwegs noch einen schönen Spiegel mit 8cm Durchmesser „gefunden“[emoji41][emoji123][emoji41]



    Herzlich grüsst Agusta

  • Nein, bei Keller Motos in Würenlingen, schöner Laden und kompetente, rennsportverrückte, freundliche Leute und natürlich Aprüllia Vertretung.
    Der Spiegel ist übrigens sehr schön verarbeitet und funzt[emoji41][emoji123][emoji41]



    Herzlich grüsst Agusta

  • So oder so zu klein und zu einsam :) Fahrzeuge mit 1. Einlösung ab 15.01.2017, müssen zwei seitliche Spiegel mit einer Fläche von 69 cm2 haben.


    Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge


    1 Links und rechts aussen ist je ein Rückspiegel mit einer Fläche von mindestens 69 cm2 erforderlich. Bei zweirädrigen Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h genügt ein Rückspiegel links aussen. Bezüglich Bau, Anbringung und Sichtwinkel gilt Artikel 112.1



    Rückspiegel:
    Wichtige gesetzliche Änderungen gültig ab 15. Januar 2017!


    Für Roller und Motorräder welche vor dem 14. Januar 2017 immatrikuliert wurden, gelten die bisherigen Richtlinien weiterhin:
    Ein Spiegel links mit einer Fläche von mindestens 50cm2 reicht aus!



    Für Roller und Motorräder welche ab dem 15. Januar 2017 immatrikuliert wurden gelten folgende neue Regelungen:
    Rückspiegel:
    Wichtige gesetzliche Änderungen gültig ab 15. Januar 2017!


    Für Roller und Motorräder welche vor dem 14. Januar 2017 immatrikuliert wurden, gelten die bisherigen Richtlinien weiterhin:
    Ein Spiegel links mit einer Fläche von mindestens 50cm2 reicht aus!



    Für Roller und Motorräder welche ab dem 15. Januar 2017 immatrikuliert wurden gelten folgende neue Regelungen:
    Rückspiegel:
    1. Es müssen auf der linken und rechten Seite Spiegel montiert werden.
    2. Die Spiegelfläche muss eine Mindestfläche von 69cm2 aufweisen.


    Gruss
    Märsu

  • 8 cm sind eben genau 50.29 cm2, darum habe ich gefragt.
    Schon mit einem 0.5 mm breiten Rand sind sie zu klein.
    Schon lustig, diese Bestimmungen. 2 Spiegel sind also Pflicht. Ob man darin etwas sieht ist nicht vorgeschrieben.
    Na egal, ich brauche den Spiegel eigentlich nur um rechtzeitig zu merken wenn die Polizei hinterherfährt. :)

    Weltmeister im synchron-Klippenspringen 2015


    8) In dubio Prosecco!

  • hmm - beide Spiegel zusammen 69 cm2 oder je Spiegel 69 cm2?


    ...und wer weiss schon, ob die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von Rolfs Teil mehr als 50 km/h beträgt Das kann er sicher erklären, warum seine Aprilia nur einen Spiegel hat...

    Carving macht vor allem im Sommer Spass.
    #whereibuymystuff

  • Das sind doch alles Spassbremsen, Sesselfurzer, Administrativverbrecher, Paragrafenscheisser und nichtsnutzige Geldvernichter in diesem Amt!!!
    Ich bin zu blöd um das zu verstehen!
    Muss ich nun noch an meiner XS 650 einen Katalysator einbauen?
    Ja, die Aprüllia läuft nicht schneller als 50 im Stand, bei 80 wird der Spiegel grösser und rechts entfaltet sich auch noch ein Amtsstubengerechter Spiegel aus der Verschalung.
    Ist doch alles i.o?
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    Herzlich grüsst Agusta

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