...hmmm?!? Naja. Mit den Franzosen könntest Du eventuell Recht haben. Erstens haben die ein Abkommen mit der Schweiz, dass die schweizer Behörden deren Bussen eintreiben dürfen. Ich weiss zwar nicht, wie es da rechtlich aussieht, wenn die Franzmänner von hinten drauf halten, weil in der CH prinzipiell der Fahrer haftbar ist, der Halter nur zur Angabe der Fahrerdaten, soweit er die weiss und nicht vom -Achtung geiles Wort- Zeugenaussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Bei einem hohen Betrag lohnt es sich da eventuell, einen Rechtskampf zu beginnen, da wie gesagt, die CH - Behörden eine Strafe eintreiben, welche auf einem Delikt basiert, welches mit einem unzulässigem Messverfahren, gemäss CH Recht, erfasst wurde.
Mit Deutschland hat die CH kein Abkommen. Sie wollen erst noch, ist aber noch nicht so weit. Und auch in Deutschland ist zwingend der Fahrer haftbar, nie der Halter. Und da es sich bei meinem Auto um das Firmenauto handelt, ist es schwer, den Fahrer so beim Zoll zu ermitteln. Dann müsste schon der Zoll das Foto haben, was er aber nicht hat, da deutsche Behörden da nicht vernetzt sind, es sei denn, man wird per Haftbefehl gesucht. Und nach 3 Monaten ist in D die Verjährungsfrist jeweils um. Und solange das Zeugs nicht per Einschreiben kommt, muss man ohnehin nicht in Stress verfallen. Also von dort keine Panik.
Aber nochmal zurück zum franz. Einzahlschein. Da steht keine Bank drauf, keine Bankleitzahl, nur so ne lange Nummer, aber ne französische. Irgendwas steht in dem langen Text mit Mastercard und Visa. Hat das schon jemand mal gemacht?