da wäre ich mal sowas von vorsichtig!
grundsätzlich gilt - und ich weiss das, weil selber erlebt:
das strassenverkehrsamt kann alles ablehnen, was nicht ursprünglich vom hersteller am motorrad verbaut wurde. es gibt keinen anspruch auf nachträgliche "erlaubnis". das amt muss überzeugt sein, dass das teil verkehrssicher ist.
abe genügt nur bei nicht für fahrwerk/bremse/rad oder motor wesentlichen teilen. so oder so muss abe in der schweiz nicht akzeptiert werden - und ebenso muss tüv nicht akzeptiert werden.
wie es im normalfall läuft:
1. bei wesentlichen elementen fahrwerk/rad/bremse/motor: eignungserklärung des teile-herstellers, diese muss für genau dein motorrad ausgestellt sein (also mit fahrwerksnummer). -- mach dich kundig: beim rad könnte auch eine eignungserklärung des motorradherstellers nötig sein!
2. bei anbauteilen (spiegel, blinker): tüv, abe
wichtig ist, dass du die fahrwerks/brems/rad/motorrelevanten teile eingetragen bekommst! denn theoretisch - wenns auch selten passiert - kann dich ein kundiger polizist wegen jedem nicht originalen teil, das nicht eingetragen ist, anhalten/verzeigen.
es gibt von der vereinigung der strassenverkehrsamter (asa) auf dem internet die entsprechenden vorschriften zum bestellen. die wichtigste ist die richtlinie 2b (extra für motorräder). kostet 20 franken, lohnt sich.
weitere fragen: anmailen.
ps. einzelabnahme am DTC ist super und ebenso super-unbezahlbar!
gruss und viel glück!