Abnahmepflichtige Änderungen

  • Sehr schwammig das ganze:


    Ausserordentliche Prüfungspflicht (VTS Art. 34)
    Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen. Namentlich betrifft dies:



    Änderungen der Fahrzeugeinteilung;
    Änderungen der Abmessungen, des Achsabstands, der Spurweite, der Gewichte;
    Eingriffe, die die Abgas- oder Geräuschemissionen verändern. Hierbei ist nachzuweisen, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften über Abgase und Geräusche eingehalten sind;
    nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Auspuffanlagen;
    Änderungen an der Kraftübertragung (Getriebe- und Achsübersetzung);
    nicht für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder;
    Änderungen der Lenkanlage, der Bremsanlage;
    das Anbringen einer Anhängevorrichtung;
    das Ausserbetriebsetzen von Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z. B. Airbag, Gurtstraffer), soweit dies nicht vom Hersteller oder von der Herstellerin vorgesehen ist, vom Führer oder von der Führerin selbst vorgenommen werden kann und jeweils angezeigt wird;
    das Nichtinstandsetzen von defekten oder nicht betriebsfähigen Rückhaltesystemen oder Teilen davon (z.B. Airbag, Gurtstraffer);
    alle weiteren wesentlichen Änderungen.


    Wenn Du ein Verkleidungsteil aus Plastik oder Metall gegen eins aus Carbon tauschst veränderst Du das Gewicht => abnahmepflichtig!


    Wenn Du ein kurzes Heck montierst veränderst Du die Länge => abnahmepflichtig!


    Über die Auspuffanlage wollen wir hier gar nicht reden, obwohl es von der ASA ein Merkblatt gibt dass obigem Text wiederspricht!


    Wenn Du einen Lenker tauschst änderst Du das Lenksystem nicht, es ist immer noch eine Lenkstange => nicht abnahmepflichtig?


    Goldene Regel: Wenn ein Prüfer lange genug sucht findet er etwas zum beanstanden, auch an einem Neufahrzeug!


    Letztendlich geht es, wie am Schluss beschrieben, um wesentliche Änderungen und an einer Buell kann man, ausser man baut einen Seitenwagen an, gar nichts wesentliches ändern. :cheeky:

    Weltmeister im synchron-Klippenspringen 2015


    8) In dubio Prosecco!

  • In den ASA richtlinien ist sehr genau dokumentiert welche änderungen an Motorrädern eintragungspflichtig sind und welche nicht.
    merkblatt von 2006 ist lediglich für aerodynamische anbauteile bei autos, welches aber auch für motorräder angewandt werden kann. thats the problem...


    gruss

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
    "brown lightning - der braune Blitz"

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