Nachdem ich versäumt habe damals meine SR als Umzuggut anzugeben (und mein kleiner Bruder die in Stuttgart noch gefahren ist) kann ich dazu auch noch etwas schreiben.
Theoretisch darfst du die Maschine bei der Grenze dem freundlichen deutschem Zöllner zeigen, jener drückt dir ein Formular in die Hand, welches du an den schweizer Zollbeamten geben darfst. Danach bleiben dir 2(?) Wochen um mit einem weiteren erhaltenen Formular den Töff vorführen und anmelden zu dürfen.
Danach darfst du dich auf zwei Rechnungen freuen: Die Zollgebühr (welche anhand des Werts des Mopeds errechnet wird) und die Gebühr der mfk und des Strassenverkehrsamts.