Geschwindigkeit:
Eine Nachfahrmessung muss (je nach Richtlinie) über eine bestimmte Zeit und mit gleich bleibendem Abstand erfolgen. Gemäss deiner Schilderung sowie der angeblichen Aussage des Polizisten dürften sie diese Voraussetzungen aber wohl nicht erfüllt haben.
Lärm:
Da wohl keine Lärmmessung durchgeführt wurde und bislang nichts von Motoraufheulen oder Reifendurchdrehen geschrieben wurde, wird das wohl auch hinfällig.
Aber (nur mal so grundsätzlich und zur Erinnerung): Fangt gar nicht erst mit der "Bullenschelte" an, das ist lächerlich. Die machen ihren Job und wenn sie es nicht tun würden, dann wären wir die ersten, die sich darüber ärgern würden. Wenn mal einer einen schlechten Tag hat, so mag das sein, ist aber bei dieser Arbeit auch verständlich. Der Normalbürger hat ja auch genügend Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Die Kontrollen über sich ergehen zu lassen und höflich zu bleiben ist immer noch das einzig Wahre.