• Als erstes, es geht nicht um Motorrad.


    Folgendes hatten wir gestern sehr heftig Diskutiert.


    Das App Whatsapp auf dem Handy soll nach angaben eines Kollegen nach einem Jahr Laufzeit automatisch gebührenpflichtig werden. Es sei in den AGB nieder geschrieben.
    Ich gebs zu ich habe die AGB nicht gelesen, aber im Android Market ist das App als Gratis deklariert. Sollte es nun in den AGB wirklich stehen das es nach einer Zeit automatisch eine Gebühr zu entrichten ist, würde ich sagen das es eine Irreführung ist und somit der Vertrag nichtig währe.
    Sollte nach Ablauf der Gratis Version ein Hinweis kommen das ab heute das App Gebührenpflicht ist und man erneut eine Bestätigung abgeben muss, so ist klar Deklariert das es was kosten wird.


    Mein Kollege behauptet das es reicht in den AGB die Preise usw zu zeigen und es nicht nötig ist beim Artikel direkt darauf hinzuweisen das es nach Ablauf der Gratis Version kosten pflichtig wird.


    Ich sage das ein Produkt nicht als Gratis angepriesen werden darf und in den AGB dan steht das es was kostet.


    Die Frage an euch:
    Kennt jemand einen Link zu einer Seite die diese Problematik beschreibt ? Gesetzes Texte usw.

  • Hi 202. Ich brauche whatsapp seit mehr als einem Jahr auf iPhone. Am Anfang war es gratis. Heute kostet es 1.- oder 2.- CHF. Das ist aber einmalig.
    Was du aber bezahlen musst ist der Datentransfer - nur haben die meisten von uns ein Abo in dem Daten inbegriffen sind. Entweder wireless oder über Tel.


    Hilft das weiter?
    G


    Ps
    Falls der update etwas kosten würde, wird es angezeigt bevor du ihn lädst.
    Was bei mir noch nie der Fall war.

    Gute Mädchen kommen in den Himmel, böse überall hin

  • Hey Björn, bevor du nach Gesetzestexten suchst, würde ich nach den AGB's suchen und genau lesen was drin steht. Aus deinem Text geht hervor das deine Freund behaubtet aber du nicht weisst obs so ist. Vielleicht hat sich auch einfach ein Freund verlesen und behauptet was ins blaue.

    Gruss Ronny, einer der ohne WhatsApp über die Runden kommt.....

  • Ghislaine
    Das ist mir alles bekannt.


    @Ronny
    Als bsp:
    Du bist in der Migro und siehst einen Artikel (zbsp ein Film) der als Gratis deklariert ist. Jetzt gehst du zur Kasse und willst durch gehen. Nun macht dich die Kassiererin an, und sagt das du den Film bezahlen musst. Sie zeigt dir die AGB von Migro, dort steht das das Produkt nur bis zur Kasse Gratis ist und du an der Kasse, weil du das Produkt schon hast, auch bezahlen musst. Was meinst du wer da nun eine Irreführung gemacht hat.Oder bist du der Meinung das du das Produkt bezahlen musst obwohl das als Gratis deklariert wurde? Es steht ja alles in den AGB von Migro drin die man ja durchlesen könnte !

  • Ich kenne zwei Prinzipien bei kostenpflichtigen Apps:
    1. Direktkauf oder
    2. In-App-Käufe.
    Letztere sind v.a. bei Spielen der Fall, wenn man mehr Kapitel o.ä. kaufen soll/kann.


    Wie auch immer: ohne Hinweis kann eine App nicht plötzlich kostenpflichtig werden. Sollte allerdings in den AGBs stehen, dass das Gratisangebot nicht auf Dauer angelegt ist (zb dass es eine Promotion ist oder sich die Firma andere Preismodelle vorbehält), dann könnten sie theoretisch irgendwann Geld verlangen.
    Aber: das hat gesetzlich immer ein Soderkündigungsrecht zur Folge - du könntest also dann sofort aufhören, die App zu nutzen.
    Oder zahlen.
    Alles rechtens...

    Carving macht vor allem im Sommer Spass.
    #whereibuymystuff

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