Als erstes, es geht nicht um Motorrad.
Folgendes hatten wir gestern sehr heftig Diskutiert.
Das App Whatsapp auf dem Handy soll nach angaben eines Kollegen nach einem Jahr Laufzeit automatisch gebührenpflichtig werden. Es sei in den AGB nieder geschrieben.
Ich gebs zu ich habe die AGB nicht gelesen, aber im Android Market ist das App als Gratis deklariert. Sollte es nun in den AGB wirklich stehen das es nach einer Zeit automatisch eine Gebühr zu entrichten ist, würde ich sagen das es eine Irreführung ist und somit der Vertrag nichtig währe.
Sollte nach Ablauf der Gratis Version ein Hinweis kommen das ab heute das App Gebührenpflicht ist und man erneut eine Bestätigung abgeben muss, so ist klar Deklariert das es was kosten wird.
Mein Kollege behauptet das es reicht in den AGB die Preise usw zu zeigen und es nicht nötig ist beim Artikel direkt darauf hinzuweisen das es nach Ablauf der Gratis Version kosten pflichtig wird.
Ich sage das ein Produkt nicht als Gratis angepriesen werden darf und in den AGB dan steht das es was kostet.
Die Frage an euch:
Kennt jemand einen Link zu einer Seite die diese Problematik beschreibt ? Gesetzes Texte usw.