Extrem Umbau legalität

  • Hallo Leute
    ich habe im sinn mein 2.Mopped komplett umzubauen. und zwar kommt alles weg wie Räder, federelemente, instrumente, rasten, bremsen, ... und verkleidung und wird durch after market teile ersetzt.


    So lange die Teile abe haben, ist mir schon klar, dass die verwendet werden dürfen. Gilt das jetzt auch für Räder und Bremsteile oder müssen die speziell für ein bestimmten typ motorrad zugelassen sein?? wo muss ich mit schwierigkeiten rechnen?


    Wie siehts mit der Verkleidung aus? Möchte die selbst bauen. Ist das alles überhaupt zulassungsfähig undundund???


    Also, wie ihr seht, fragen über fragen. bin also um jeden hinweis, kontakt, ... mehr als froh, wär ja schade, wenn ich das ding nur auf der piste bewegen könnte


    gruz

  • ABE muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass der TÜV, bzw. hier das Strassenverkehrsamt das ohne Diskussionen aktzeptiert. Ich wollte im Oktober meinen Termignoni eintragen lassen, aber ein schon fast pensionierter und sichtlich genervter "Experte" hatte was dagegen. :arsch:


    Aber egal, mit dem nötigen Kleingeld, Geduld wirst es sicher hinbekommen.


    Gruss Andi


    P.S.: Auf der Homepage der Strassenverkehrsämter findest du Informationen bzgl. verschiedenster Modifikationen.

  • alles ist möglich....


    Bei den CBR umbauten wird von meisten von der 16" auf 17" frontfelge umgerüstet, und eingetragen. sollte somit nicht ein grosses problem darstellen.


    In der regel ist es aber so, das du für aftermarket produkte pro teil ein beiblat haben musst, wo vom hersteller die tauglichkeit an demjenigen fzg-Typ bestätigt wird.


    Per einzelabnahme durch DTC ist dann aber alles möglich.

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
    "brown lightning - der braune Blitz"

    • Offizieller Beitrag

    da wäre ich mal sowas von vorsichtig!


    grundsätzlich gilt - und ich weiss das, weil selber erlebt:
    das strassenverkehrsamt kann alles ablehnen, was nicht ursprünglich vom hersteller am motorrad verbaut wurde. es gibt keinen anspruch auf nachträgliche "erlaubnis". das amt muss überzeugt sein, dass das teil verkehrssicher ist.


    abe genügt nur bei nicht für fahrwerk/bremse/rad oder motor wesentlichen teilen. so oder so muss abe in der schweiz nicht akzeptiert werden - und ebenso muss tüv nicht akzeptiert werden.


    wie es im normalfall läuft:


    1. bei wesentlichen elementen fahrwerk/rad/bremse/motor: eignungserklärung des teile-herstellers, diese muss für genau dein motorrad ausgestellt sein (also mit fahrwerksnummer). -- mach dich kundig: beim rad könnte auch eine eignungserklärung des motorradherstellers nötig sein!


    2. bei anbauteilen (spiegel, blinker): tüv, abe


    wichtig ist, dass du die fahrwerks/brems/rad/motorrelevanten teile eingetragen bekommst! denn theoretisch - wenns auch selten passiert - kann dich ein kundiger polizist wegen jedem nicht originalen teil, das nicht eingetragen ist, anhalten/verzeigen.


    es gibt von der vereinigung der strassenverkehrsamter (asa) auf dem internet die entsprechenden vorschriften zum bestellen. die wichtigste ist die richtlinie 2b (extra für motorräder). kostet 20 franken, lohnt sich.


    weitere fragen: anmailen.


    ps. einzelabnahme am DTC ist super und ebenso super-unbezahlbar!


    gruss und viel glück!

    mipZH
    Seit 2002 auf einer Buell unterwegs. Und immer noch glücklich - trotz Andalusien 2011 und Andalusien 2012.

  • hellas


    Bei Umbauten und Abänderungen an Motorrädern solltest du dir die von der ASA (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) herausgegebene "Richtlinien Nr. 2b" genauer anschauen. Da findest du alle Vorschriften im Detail aufgeführt. Diese Broschüre bekommst du bei deinem Strassenverkehrsamt.


    Du wirst dir damit viel Ärger, Stress und auch Geld ersparen.

    Motorradfahren ist eine Scheissarbeit - aber jemand muss sie ja machen!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!