Editorial Aus der MO Nr. 6 / 2018:
„Reisewarnung“ - Wer dieses Jahr einen Motorradurlaub in den Bergen oder gar im etwas weiter entfernten Süden plant, sollte tunlichst darauf achten, einen großen Bogen um die Schweiz zu machen. Gute Gründe, sich von diesem Land fern zu halten, gab es mit dem utopisch hohen Strafmaß bei Fehltritten im öffentlichen Straßenverkehr bis dato eigentlich schon genug. Als bestes Beispiel dafür zog ich bislang immer meinen guten Freund Sven heran. Sven war seinerzeit auf einer gemütlichen Ausfahrt rund um Zürich unterwegs, als es ihn kurz nach einer Ortseinfahrt erwischte. Eigenen Aussagen zufolge war er lediglich vom Gas gegangen und hatte das Motorrad in den Ort ausrollen lassen, so dass der Blitzer schließlich bei 73 Kilometer pro Stunde statt der erlaubten 50 auslöste. Ist den Besten mal passiert, kann vorkommen. Eines Tages flatterte jedenfalls die Vorladung bei der deutschen Polizei ins Haus, und alles nahm seinen Lauf. Schlussendlich musste Sven, seinerzeit noch Auszubildender, für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 Kilometer pro Stunde beinahe 1800 Euro abdrücken. Zur Erinnerung: In Deutschland Wären es 80 Euro und ein Punkt gewesen. Völlig absurde Formen hat es jüngst mit
dem Beschluss des Oberlandesgerichtes Stuttgart angenommen, bei dem das OLG die Vollstreckung gegen einen deutschen Staatsbürger....
(Die Schweizer definieren Gerechtigkeit völlig neu)
.....erklärt, der aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz zu zwölf Monaten Haft verurteilt wurde. (OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. April 2018, Az. 1 Ws 23/18).
Ich möchte nicht gut heißen, wie sich der 43 Jahre alte Ludwigsburger laut Medien- berichten mit seinem BMW Z4 im Gotthard- Tunnel benommen hat, denn 135 Kilometer pro Stunde anstelle der erlaubten 80 fährt man nicht aus Versehen. Auch die anschließende Fahrerflucht ist ethisch gesehen äußerst bedenklich, aber wer kann’s ihm verdenken? Hierzulande wäre er mutmaßlich zu einer „gerechten Strafe“ mit Bußgeld und mehrmonatigem Fahrverbot verurteilt worden, stattdessen soll der Mann nun ein Jahr in" den Knast — in den deutschen, wohlgemerkt.
Klar, wer sich benimmt, hat nichts zu befürchten. Aber bevor ich ein Straßenschild übersehe und in eine ähnlich prekäre Situation gerate, suche ich mir doch lieber eine alternative Reiseroute. Diese muss auch nicht zwingend zum Nordkapp, nach Marrakesch oder in den Himalaya führen, denn die Großglockner Hochalpenstraße ist ja auch ganz schön. Selbige nimmt unsere Reisegruppe dieses Jahr auch ins Visier, um irgendwann an der Adriaküste zu landen. Die fahrbaren Untersätze dazu stehen bereits rennfertig in der Garage, und eines ersparen wir ihnen ganz sicher: den Spießrutenlauf durch die Schweiz.
Viel Vergnügen bei der Planung der nächsten Ausfahrt wünscht
Patrick Sauter / Chefredakteur MO
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Mir bleibt die Spucke weg.
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