Leidiges Thema - Versicherungsschutz auf der Rennstrecke

  • Ich bin mir bewusst, dass dieses Thema schon mal diskutiert worden ist - so zwischen Tür und Angel - sozusagen. Trotzdem würde es mich interessieren, wie ihr das handhabt. Vor allem diejenigen, die nicht in der glücklicen Lage sind, die Unfallversicherung (Deckung des Waagnisses, das normalerweise eine Kürzung der Geldleistungen zur Folge hat. Nicht die Heilungskosten) übers Geschäft abwickeln zu können.


    Interessieren würde mich auch, wie das mit Haftpflicht und Vollkasko für den Töff aussieht.


    E Gruess und danke für eure Hinweise und Tipps
    Märsu

  • Es wird in ca. 3 Kategorien unterschieden um es grob zusammen zu fassen:


    1: Fahrsicherzeitstraining - i.d.R. Deckung über die NBU Versicherung - Fahrzeug über Kasko
    2: freies Fahren auf der Rennstrecke ohne Zeitmessung: Kürzen der NBU die Regel, Fahrzeug keine Deckung
    3: Fahren mit Zeitmessung - somit Wettkampveranstaltung: massive Kürzungen (+50%) NBU, keine Deckung von Fahrzeug


    Eine Deckung für Schäden am Fahrzeug ist so gut wie Ausgeschlossen.
    Eine Deckung deiner Heilungskosten - Sprich eine Versicherung die die Kürzung deiner NBU übernimmt gibt es.
    Auch diese ist nicht gerade ein Schnäppchen - ich müsste in den Ordnern graben gehen - bin nicht mal mehr sicher ob ich diese Police über eine CH-Agentur abgeschlossen habe oder über eine Gesellschaft aus DE.


    Gruss

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
    "brown lightning - der braune Blitz"

  • Ich bin bei meiner Krankenkasse unfallversichert. Eine Taggeldversicherung habe ich nicht. Laut meiner Krankenkasse spielt es keine Rolle was ich für Wagnisse eingehe, sie zahlen immer. Dann habe ich eine Zusatzversicherung für die Privatabteilung. Laut deren Auskunft spielt es auch keine Rolle, wenn die Unfallversicherung zahlt, zahlen sie auch. Das Bike ist nicht versichert, Schäden bis zum Totalverlust trage ich selber.
    Vor dem ersten Meter auf der Strecke wirst Du einen Haftungsausschluss unterschreiben müssen. Haftpflicht ist also auch nicht.

    Weltmeister im synchron-Klippenspringen 2015


    8) In dubio Prosecco!

    • Offizieller Beitrag

    ...sorry ZIR - diese Versicherung betrifft nur Verkehrsunfälle! Auf der Rennstrecke ist es nie ein Verkehrsunfall! Gute Veranstalter bieten für die Veranstaltungen Zusatzversicherungen an, die Personenschäden abdecken. Das Fahrzeug selbst ist im Rennstreckenbetrieb nicht zu versichern. Handelt es sich um ein zertifiziertes Fahrsicherheitstraining deckt die Vollkasko - so fern eine abgeschlossen ist - einen allfälligen Schaden.

    Thomas,
    bekennender Fan des Alpengrollen!!!
    Ein Motorrad ist ein ZWEI-Rad! Es passen zwei drauf, es hat zwei Räder und zwei Zylinder. Mit mehr als zwei ist es sonst was - aber kein Motorrad mehr!

  • die Würtembergische Versicherung bietet in dem Tarif Unfallversicherung Premium auch eine Absicherung für Lizenzfreie Motorsportveranstaltungen an. Einfach mal ein Angebot einholen.
    Ist natürlich nur für Personenschäden...


    Gruß
    mito

  • die Würtembergische Versicherung bietet in dem Tarif Unfallversicherung Premium auch eine Absicherung für Lizenzfreie Motorsportveranstaltungen an. Einfach mal ein Angebot einholen.
    Ist natürlich nur für Personenschäden...
    Gruß
    mito


    Sowas gibt es von http://www.sportvers.de auch. Leider aber nur für Leute mit Wohnsitz in Deutschland! Lediglich die angebotene BU gilt landesübergreifend!

    "Würde es Ihnen etwas ausmachen, Ihre Gedanken mit ins Grab zu nehmen?"

  • Die ist aber nur für Kringelgeschichten, oder? Für den Rest vom Leben brauchst du dann noch eine. Kostet dann doppelt, deshalb Würtembergische.... Kostet nur einmal...


    Gruß
    mito

  • Das stimmt, Derk. Hängt wahrscheinlich davon ab, wie oft man sich das gibt, denn die gibt es ja auch tageweise.


    Glücklicherweise deckt meine private Unfallversicherung sowas wie Spreewaldring ab und mehr traue ich mich ja eh nicht! :p


    Aber in der Schweiz sind da einige Regelungen ganz anders als bei uns.

    "Würde es Ihnen etwas ausmachen, Ihre Gedanken mit ins Grab zu nehmen?"

  • Happig wird es bei der Taggeldversicherung.
    Wenn die wegen einem Wagnis Kürzungen macht.
    Stell Dir vor, du wirst wegen einem Rennunfall abreitsunfähig, oder kommst in den Rollstuhl, oder....
    Auf alle Fälle würde ich das vorher genau mit der Taggeld- Versicherung des Arbeitgebers abklären. Allenfalls bietet die Versicherung einen zeitlich begrenzten Vollschutz gegen einen kleinen Aufpreis an.

  • Ich habe mich mal versucht schlau zu mchen, wie das mit der 2r-Versicherung aussieht:


    Link zur 2r-Versicherung: http://www.2r-swiss.ch/index.asp?lang=de


    Betreff: Anfrage betreffend 2R Versicherung:




    Sehr geehrter Herr Tanner


    Ich danke Ihnen für Ihre E-Mail und versichere Ihnen, dass wir unsere Internetseite immer aktualisiert halten.


    Der Abschluss erfolgt über unsere Internetseite. Die Deckung ist gegeben am folgenden Tag Ihrer Prämienzahlung.

    Ich stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung und würde mich freuen Sie bei unserer 2 Rad-Versicherung begrüssen zu dürfen.


    Mit freundlichen Grüssen


    ……. (2r – Versicherung)
    _______________________________________________________________



    Sehr geehrter Herr …..


    Eine Frage habe ich noch zu dieser Unfall-Zusatzversicherung. Ich möchte gerne ein Fahrsicherheitstraining mit Jaques Cornu (http://www.cornu-moto.ch/de/rennstreckenkurse/ar/ ) auf der Rennstrecke absolvieren.


    Es handelt sich hier nicht um ein Renntraining. Der Kurs enthält einerseits geführtes Fahren (vom Fahrlehrer begleitet) sowie auch freies Fahren.


    Normalerweise gilt dieses freie Fahren auf der Rennstecke als Wagnis. Ist dieses Wagnis mit dem Abschluss der 2R-Versicherung gedeckt?


    Freundliche Grüsse und vielen Dank
    _______________________________________________________________



    Antwort von CSS (Versicherungsgesellschaft, die die Risiken der 2r-Versicherung deckt):



    Sehr geehrter Herr Tanner


    Gerne gebe ich Ihnen noch Bescheid auf Ihre Frage:


    In dieser Unfallzusatzversicherung "2 Räder Versicherung" erstreckt sich der Versicherungsschutz der CSS explizit auf Wagnisse, welche gemäss Art. 39 UVG und Art. 50 UVV bei Nichtberufsunfällen, die Geldleistungen um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen verweigert werden.


    Wagnisse sind Handlungen, mit denen sich der Versicherte einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehren zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Ein absolutes Wagnis sind häufig Sportarten mit hoher Geschwindigkeit und/oder Renncharakter. Bei einem absoluten Wagnis werden bei Unfällen die Geldleistungen im UVG um 50% gekürzt.
    Die SUVA führt als Beispiel eines absoluten Wagnisses unter anderem "Motorradrennen inkl. Training und Motorradfahren auf einer Rennstrecke (ausgenommen Fahrsicherheitskurse)" auf.


    In diesem Sinne kann Ihre Anfrage mit "ja" beantwortet werden. Die "2 Räder Versicherung" versichert explizit diese Leistungskürzung im UVG.


    Besten Dank für Ihre Bemühungen.


    Freundliche Grüsse
    …….


    …….. TUUE
    Underwriter Advanced
    CSS Versicherung
    Tribschenstrasse 21 / Postfach 2568
    CH-6002 Luzern
    _______________________________________________________________



    Sehr geehrte Frau ……


    Unter den von der SUVA definierten der Wagnisse sind Motorradrennen und Trainigsfahrten und Fahren auf einer Rennstrecke aufgeführt. Die 2R-Versicherung deckt diese Wagnisse mit folgender Ausnahme, die in den "Besondere Bedingungen (BB) zu den allgemeinen Bedingungen für die UVGZusatzversicherung, Ausgabe 02.2008" unter dem Punkt 5 zu finden sind:


    Nicht versichert sind Unfälle, welche sich anlässlich von Teilnahmen an Wettrennen sowie deren Trainingsfahrten ereignen. Unter Wettrennen wird das organisierte Rennen mit Zeitmessung oder mit Massenstart und in beiden Fällen mit Einzel-Rangliste verstanden.


    Wettrennen und Trainingsfahrten mit Zeitmessung und Massenstart kommen für mich nicht in Frage und sind klar nicht versicherte Risiken. Ist es in der Folge richtig, dass freies Fahren (ohne Zeitmessung, ohne Massenstart und ohne Rangliste) ein versichertes Risiko ist?


    Wenn Sie mir auch diese Frage noch abklären könnten, wäre ich sehr dankbar.


    Freundliche Grüsse
    Marcel Tanner
    _______________________________________________________________



    Sehr geehrter Herr Tanner


    Vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Ja Ihre Interpretation ist korrekt.


    Freundliche Grüsse
    ……….


    …….. TUUE
    Underwriter Advanced
    CSS Versicherung
    Tribschenstrasse 21 / Postfach 2568
    CH-6002 Luzern

  • Fahrsicherheitstrainings sind klar:
    http://www.suva.ch/startseite-…it-suva/wagnisse-suva.htm
    Nur, wo ist die Grenze zwischen Fahrsicherheitstraining und "Sportarten mit hoher Geschwindigkeit und/oder Renncharakter ... Bei folgenden Sportarten/Tätigkeiten werden bei Unfällen die Geldleistungen gemäss Art. 50 UVV um 50% gekürzt. Zu beachten ist, dass diese Auflistung nicht abschliessend ist. " wenn ich an Cornu's freies Training in AdR denke.
    Wenn man an die Kreakivität der Versicherungen denkt, wenn's ums zahlen geht, finden diese bestimmt einen Grund, die Leistungen für das freie Training von Jacques in AdR zu kürzen.

  • RedBuell
    Es ist wie du schreibst. Fahrsicherheitstraining ist klar. Hier wird die Unfallversicherung die Geldleistungen nicht kürzen. Hingegen beim "freien Fahren" wird die Unfallversicherung die Geldleistungen kürzen - selbst wenn das im Rahmen eines Sicherheitstrainings abläuft. Daher ist eine Zusatzversicherung wie zum Beispiel die "2r" sinnvoll.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!