Beiträge von JD07

    Nein tönt nicht schlimm , habe einfach die Schrauben am Zylinderkopf, Rockerbox und Kipphebel soweit gelöst das die Federn entspannt waren und die Nocken ganz leicht aus und eingesetzt werden konnten. Das Moped stand dann aber so eine Woche bis ich wider zusammengebaut habe. Mal eine Runde drehen wenn endlich das blöde weisse Zeug auf der Strasse weg ist.

    Hallo
    Habe das Oelpumpenritzel gewechselt. Die Hydrostössel dabei nicht ausgebaut sondern nur entlastet.
    Jetzt läuft der Bulle wieder aber auf dem vorderen Zylinder habe ich im Standgas ein leichtes klacken.
    Kann es sein das Stössel Luft hat?


    Gruss JD07

    Automobilrevue vom 22.08.12 Teure Post aus dem Ferienland:
    Ausländische Behörden können Bussen Automobilisten direkt in der Schweiz zustellen. Die Rechtsgrundlage dafür sind Artikel 30 der Verordnung über Internationale Rechtshilfe IRSV, Artikel 16des zweiten Zusatzprotokolls zum europäischen Rechtshilfeübereinkommen sowie Artikel 52 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Zu letzterer Bestimmung hat die Schweizeine Erklärung abgegeben, wonach Schriftstücke von Strafsachen wegen Übertretung von Strassenverkehrsvorschriften den fehlbaren Schweizer Automobilisten direkt postalisch zugestellt werden können. Daneben wurde auch in die Polizeiverträge mit Deutschland und Frankreich die direkte Zustellung von Dokumenten in Verkehrssachen explizit vorgesehen.
    Für diesen direkten Zugriff der ausländischen Behörden aus Schweizer Autofahrer müssen jedoch vier Vorraussetzungen gegeben sein.
    1. Die verhängte Sanktion beträgt min. EUR 70.- oder FR. 100.-
    2. Das Ersuchen beschränkt sich auf die Einforderung des Geldbetrages
    3. Der Entscheid ist nach geltendem Recht der ersuchenden Vertragspartei nicht verjährt.
    4. Der Entscheid betrifft eine natürliche Person, die nach dem Recht des vollstreckenden Staates aufgrund ihres Alters und der Vorfälle strafrechtlich belangt werden kann.
    Die Polizeiverträge mit Deutschland und Frankreich sehen darüber hinaus eine Umfassende Zusammenarbeit bei Verkehrsdelikten vor. Die Zusammenarbeit umfasst die Direkte Bussenzustellung, den Halterdatenaustausch und die Nachermittlung, also die Feststellung, welcher Fahrer für den Verkehrsverstoss wirklich verantwortlich ist. Anderseits ist auch vereinbart, dass der andere Staat beim Durchsetzen rechtskräftiger Bussen unterstützt wird. Dies ist jedoch aktuell nur mit Frankreich der Fall. Auf ersuchen hin leisten Schweiz und Frankreich einander Vollstreckungshilfe bei rechtskräftigen Bussenentscheiden.
    Grundsätzlich sollten Bussen, die ein in der Schweiz wohnhafter Lenker aus dem Ausland bekommt, bezahlt werden. Zwar können momentan nur die französischen Verkehrsbussen in der Schweiz durchgesetzt werden. Fahrzeuglenker sollten jedoch beachten, dass bei Nichtzahlung der ausländischen Bussen andere Sanktionen drohen können. Insbesondere muss man bei einer erneuten Reise ins Ausland mit Konsequenzen rechnen. Kommt man in eine Polizeikontrolle und der Computer weist die nicht bezahlte Busse aus, muss diese inklusive aufgelaufener Zinse vor Ort bezahlt werden. Ev. kann das Fahrzeug bis zur Bezahlung beschlagnahmt werden. Verschiedenen Städte in Europa sind dazu übergegangen das Busseninkasso an private Firmen zu übertragen. Grundsätzlich ist das private Inkasso in der Schweiz durch andere Staaten nur auf der Grundlage eines Völkerrechlichen Vertrags möglich. Entsprechende Bestimmungen finden sich denn auch nur in den Polizeiverträgen mit Deutschland und Frankreich. Es ist möglich dass das vorgehen von privaten Inkasso gegen Artikel 271 des Strafgesetzbuch verstösst (verbotene Handlung für fremde Staaten) muss aber die Bundesanwaltschaft beurteilen.

    Ich kann ev über einen Bekannten beziehen. Nur muss ich rechnen ob das rentiert, zu den Versand und Zollgebühren will er noch ca 10% vom Warenwert als Handlinggebühr für seine Umtriebe.....

    Ich führe meine HD schon seit jahren mit einem solchen Federgebastel vor, No Problem. Bremslichtschalter Vorderrad ist auch nicht zwingend habe ich beim Umbau vom Bremszylinder weggelassen. No Problem
    Dafür mussten an der Flexleitungen von einem autorisierten Händler Plomben angebracht werden.

    Buell war nicht mehr rentabel weil dass so von der Company gesteuert wurde. Alle neuentwicklungen wurde von HD solange unterstützt bis man eine Verwendung für HD-Bikes hatte. Dann wurden sie dort eingesetzt (z.b V-Rod wie thomas schon schrieb) Buell war für die Company nur noch um junge Käufer zu ködern in der Hoffnung dass diese später HD-Bikes kaufen.
    US-Manager Politik in einem Konzern der selber in den 70er kurz vor dem Konkurs stand. The Company, böse Zungen sagen dass sie nur dank den MC's und den Rocker überlebt hat. Ein Clientel dass heute in den Verkaufsräumen nicht mehr gern gesehen ist.


    V-Rod in einer Buell wäre schon geil gewesen.

    So spielt das Leben. Meine 323i und 325i haben auch kein öl verloren dafür sind sie verrostet. Doch haben oder hatten der Chevy Blazer 4.3 und der Van 6.2 die gleiche Krankheit, Servopumpe und Motorölleitungen haben gepisst. Nun fahre ich Dodge da pisst kein öl was aber wohl am VW-Motor liegt, dafür habe ich mit 60000 km schon 2 Radlager gewechselt.....

    Wer ein US-Fahrzeug fährt hat zwangsläufig einen Ölverschmierten Hausplatz. Willst du dass deine US-Fahrzeug kein Öl verliert, so darfst du gar keines einfüllen. Ein US-Bike kaufen un dann einen japsen Standart erwarten?
    Martin Luther King würde sagen: " I have a dream "  :D


    Nasses Kupplungskabel ist eine HD Krankheit. Irgendwann pisst jedes Kabel bei der Verpressung. Ich habe bei meiner HD eine Stahlflex Leitung montiert die hielt etwas länger, aber auch nicht ewig. Jetzt habe ich zusätzlich noch ein Schrumpfschlauch überzogen, mal sehen. Meine Buell hat gerade mal 18000 Km und auch da ist schon das Kabel feucht.

    Also wie rosa hase schon geschrieben hat muss der Helm bei einem Aufschlag auf jedenfall ersetzt werden. Der Rest der Kleidung ist erstmal in deinem Ermessen ob sie ersetzt werden soll oder nicht. Belege, wenn sie noch vorhanden sind kanst du die Originalen einsenden. Wenn du keine mehr hast kannst du in ein Geschäft gehen und der Verkäufer kann dir dann einen Beleg ausstellen über den Neuwert der die beschädigte Kleidung in etwa hat. Die Belege dann an die Versicherung senden. Beschädigte Kleidung NICHT WEGSCHMEISSEN bis du die Kohle von der Versicherung hast. So funzt das bei meiner.(MOBI) Um ganz sicher zu gehen frags du am besten dein Versicherungsheini.

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    Ist nicht auf meinem Mist gewachsen sondern war auf Facebook.
    Nachteil ihr kauft die Katze im Sack, es gibt keine Hörprobe der CD