Teures Pflaster, Frankreich

  • In Zürich gibts ein Inkasso Unternehmen welches für Italien kleine Ordnungsbussen eintreibt und pro Fall pauschal ca. 200.- Adminkosten verrechnen... nur zur Info.


    Gruss

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
    "brown lightning - der braune Blitz"

  • Oh, ich habe die Ordnungsbusse bereits bezahlt. Das ging ganz einfach auf einer "sicheren Seite der
    Republik Frankreich" mit der VISA- Karte.
    Das Finalspiel habe ich zu Hause verschlafen und bin nicht ins "Public V."
    Jetzt habe ich
    a) keinen dummen Kopf vom vielen Bier
    b) den Betrag wieder eingespart
    Es bleibt sogar noch etwas über.............
    Das nehme ich als Rückstellung für den nächsten "Fall"...........

  • Muss das Thema noch mal aufleben lassen. Habe ausm Elsass auch so nen Wisch in französisch bekommen. 45 von dem Spielgeld wollen sie haben für 8 zu schnell.:habenwoll: Nur kann ich 1. mit dem ganzen Geschreibe nichts anfangen. Zweitens scheinen sie von hinten drauf gebiltzt zu haben und 3. weiss ich nicht, was ich mit dem angehängten Franzosen-Einzahlschein machen soll. Keine IBAN - Nummer drauf oder so. Kann mir das mal einer von euch erklären. Oder sollte ich vielleicht warten, bis die Franzosenbanken pleite sind? :o So lange dauerts ja eventuell nicht mehr.
    Von Deutschland krieg ich ja auch immer mal nette Post. Jedes Mal 10 Teuros. Jedes Mal wusste ich wo das Ding steht und bin extra langsam gefahren. Der Radarwarner hatte auch zuverlässig angeschlagen. Nur wurde ich jedes Mal von einem überholt. Dann schicken sie es zu und schneiden das Foto so zurecht, dass man die andere Karre drauf nicht sieht. Naja. Bei der schlampigen Post kommt heutzutage immer so viel weg.... Und unterm Schreibtisch steht ja noch der grosse "Posteingang". Dann kam immer die erste Mahnung, dann die zweite, dann war Ruhe.

  • Ja und irgendwann steht der egon71 am Zoll und der Zöllner beschlagnahmt sein Gefährt. Da der Beamte sich noch einiges an Zeit lässt wird man die wenigen Stunden auch nicht im Luxus Apartment verbringen.
    Ist doch schön wen man die Bussen in den umliegenden Ländern nicht bezahlt. Da hat der gute Anwalt auch was davon, 2-3000Sfr nur das er sich darum bemüht den egon71 wieder aus dem Bau zu kriegen. Das die Schweizerbehörden mit einbezogen werden hilft bestimmt auch nicht dem Portemonnaie. Am schluss steht der Bussenbetrag den man sich gespart hat gegenüber 1-2 Monatsgehälter.
    Ist mir Wurst, egon71 ob du die Bussen bezahlst, aber wen schon die Bussen umliegend moderat ausfallen, sollte man nicht so Geizig sein.
    Klar ist nur das es sehr wahrscheinlich nicht zum Wurstkäsezenario kommt, aber das ganze kann sowas von ausarten das man sich in den Hintern beisst wegen einigen Euros.

  • ...hmmm?!? Naja. Mit den Franzosen könntest Du eventuell Recht haben. Erstens haben die ein Abkommen mit der Schweiz, dass die schweizer Behörden deren Bussen eintreiben dürfen. Ich weiss zwar nicht, wie es da rechtlich aussieht, wenn die Franzmänner von hinten drauf halten, weil in der CH prinzipiell der Fahrer haftbar ist, der Halter nur zur Angabe der Fahrerdaten, soweit er die weiss und nicht vom -Achtung geiles Wort- Zeugenaussageverweigerungsrecht Gebrauch macht. Bei einem hohen Betrag lohnt es sich da eventuell, einen Rechtskampf zu beginnen, da wie gesagt, die CH - Behörden eine Strafe eintreiben, welche auf einem Delikt basiert, welches mit einem unzulässigem Messverfahren, gemäss CH Recht, erfasst wurde.
    Mit Deutschland hat die CH kein Abkommen. Sie wollen erst noch, ist aber noch nicht so weit. Und auch in Deutschland ist zwingend der Fahrer haftbar, nie der Halter. Und da es sich bei meinem Auto um das Firmenauto handelt, ist es schwer, den Fahrer so beim Zoll zu ermitteln. Dann müsste schon der Zoll das Foto haben, was er aber nicht hat, da deutsche Behörden da nicht vernetzt sind, es sei denn, man wird per Haftbefehl gesucht. Und nach 3 Monaten ist in D die Verjährungsfrist jeweils um. Und solange das Zeugs nicht per Einschreiben kommt, muss man ohnehin nicht in Stress verfallen. Also von dort keine Panik.
    Aber nochmal zurück zum franz. Einzahlschein. Da steht keine Bank drauf, keine Bankleitzahl, nur so ne lange Nummer, aber ne französische. Irgendwas steht in dem langen Text mit Mastercard und Visa. Hat das schon jemand mal gemacht?

  • Automobilrevue vom 22.08.12 Teure Post aus dem Ferienland:
    Ausländische Behörden können Bussen Automobilisten direkt in der Schweiz zustellen. Die Rechtsgrundlage dafür sind Artikel 30 der Verordnung über Internationale Rechtshilfe IRSV, Artikel 16des zweiten Zusatzprotokolls zum europäischen Rechtshilfeübereinkommen sowie Artikel 52 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Zu letzterer Bestimmung hat die Schweizeine Erklärung abgegeben, wonach Schriftstücke von Strafsachen wegen Übertretung von Strassenverkehrsvorschriften den fehlbaren Schweizer Automobilisten direkt postalisch zugestellt werden können. Daneben wurde auch in die Polizeiverträge mit Deutschland und Frankreich die direkte Zustellung von Dokumenten in Verkehrssachen explizit vorgesehen.
    Für diesen direkten Zugriff der ausländischen Behörden aus Schweizer Autofahrer müssen jedoch vier Vorraussetzungen gegeben sein.
    1. Die verhängte Sanktion beträgt min. EUR 70.- oder FR. 100.-
    2. Das Ersuchen beschränkt sich auf die Einforderung des Geldbetrages
    3. Der Entscheid ist nach geltendem Recht der ersuchenden Vertragspartei nicht verjährt.
    4. Der Entscheid betrifft eine natürliche Person, die nach dem Recht des vollstreckenden Staates aufgrund ihres Alters und der Vorfälle strafrechtlich belangt werden kann.
    Die Polizeiverträge mit Deutschland und Frankreich sehen darüber hinaus eine Umfassende Zusammenarbeit bei Verkehrsdelikten vor. Die Zusammenarbeit umfasst die Direkte Bussenzustellung, den Halterdatenaustausch und die Nachermittlung, also die Feststellung, welcher Fahrer für den Verkehrsverstoss wirklich verantwortlich ist. Anderseits ist auch vereinbart, dass der andere Staat beim Durchsetzen rechtskräftiger Bussen unterstützt wird. Dies ist jedoch aktuell nur mit Frankreich der Fall. Auf ersuchen hin leisten Schweiz und Frankreich einander Vollstreckungshilfe bei rechtskräftigen Bussenentscheiden.
    Grundsätzlich sollten Bussen, die ein in der Schweiz wohnhafter Lenker aus dem Ausland bekommt, bezahlt werden. Zwar können momentan nur die französischen Verkehrsbussen in der Schweiz durchgesetzt werden. Fahrzeuglenker sollten jedoch beachten, dass bei Nichtzahlung der ausländischen Bussen andere Sanktionen drohen können. Insbesondere muss man bei einer erneuten Reise ins Ausland mit Konsequenzen rechnen. Kommt man in eine Polizeikontrolle und der Computer weist die nicht bezahlte Busse aus, muss diese inklusive aufgelaufener Zinse vor Ort bezahlt werden. Ev. kann das Fahrzeug bis zur Bezahlung beschlagnahmt werden. Verschiedenen Städte in Europa sind dazu übergegangen das Busseninkasso an private Firmen zu übertragen. Grundsätzlich ist das private Inkasso in der Schweiz durch andere Staaten nur auf der Grundlage eines Völkerrechlichen Vertrags möglich. Entsprechende Bestimmungen finden sich denn auch nur in den Polizeiverträgen mit Deutschland und Frankreich. Es ist möglich dass das vorgehen von privaten Inkasso gegen Artikel 271 des Strafgesetzbuch verstösst (verbotene Handlung für fremde Staaten) muss aber die Bundesanwaltschaft beurteilen.

  • so am rande: ich hatte vor ca. 4 Jahren in der umgebung von la broque - in der nähe von strasbourg - bereits das vergnüngen gleichzeitig mit deutschen, schweizern und französischen streckenposten das gespräch führen zu dürfen.
    grosskontrollen im grenznahen gebiet kommen immer mal wieder vor.
    war damals kein problem, da wir ca. 20km früher an einer tankstelle von einem automobilisten darüber informiert worden sind.


    gruss

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
    "brown lightning - der braune Blitz"

  • ....Für diesen direkten Zugriff der ausländischen Behörden aus Schweizer Autofahrer müssen jedoch vier Voraussetzungen gegeben sein.
    1. Die verhängte Sanktion beträgt min. EUR 70.- oder FR. 100.-.....


    Schei..., Das heisst, ich habe die 45 Spielgeld umsonst bezahlt.


    Naja. Beim nächsten Mal.

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