Polizeikontrolle, the next chapter...beiblatt für auspuff pflich oder nicht?

  • töfflibueb... 1 Punkt auf der Liste: Produkte die einer Zulassungspflicht unterliegen.
    Welche Teile dies bei Fahrzeugen sind, steht in den ASA-Richtlinien.


    Die Schweiz, danke den Idioten die den EWR nicht annehmen wollten, hat immer solche Schlupflöcher mit welchen der Staat sein Budget aufbessern kann. leider.

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
    "brown lightning - der braune Blitz"

  • Faebu.... Jein! Ein Auto ist auch Zulassungspflichtig und kann trotzdem problemlos eingeführt und in Verkehr gesetzt werden, ohne Importeur und ohne Umbauten oder technischen Änderungen.
    Zudem heissts im Unterabschnitt Motorräder:

    Typengenehmigungspflicht/Einzelzulassung;
    das schweizerische und das europäische
    Recht sind grundsätzlich äquivalent. Die


    Schweiz anerkennt EU-Typengenehmigungen

    Aber wie gesagt, das ganze ist schwammig wie bisher. Ich bin einfach gespannt mit was für einer Begründung EU-Typengeprüften Fahrzeugteilen eine Zulassung verweigert werden soll. Geduld, ich werds nächstes Jahr hier posten.

    Weltmeister im synchron-Klippenspringen 2015


    8) In dubio Prosecco!

  • meiner meinung nach: beiblatt obligatorisch (weil ein e-zeichen kann auch ein topf für ein anderes bike haben, aber für deines nicht passen)
    Farbe ändern auch pflicht: Fahrzeugausweiss an MFK schicken, mit Spickzettel, dass die Farbe neu XY ist und ein neuer wird geschickt (lief hier in Bern schnell und reibungslos)

  • ....wenn du das gefühl hast er sei auch mit Beiblatt zu laut,,, dann nimmm den wasserschlauch und giess wasser rein,,,,, und der kleine viel viel ruhiger.......


    hab ich per zufall gemerkt, als meine kleine tochter beim Buell waschen, ein bisschen reigeplätschert.


    ob das gut ist oder schlecht, ist egal, töten tuts keinen


    gruss zürich

  • Wenn ein Fahrzeug importiert wird, bekommt es den Typ X (bei mir wenigstens) und es werden alle Umbauten eingetragen.
    MFK ist hier scheinbar genauso Glückspiel wie in D TÜV. Der eine Experte will, der andere nicht.


    @Zurich: Wasser setzt sich evtl. in die Dämmwolle und er wird kurzfristig leiser. Spätestens, wenn der Topf richtig warm ist, hat er seine alte Lautstärke.

    cu
    Marcus
    ---
    4 Zylinder ?! - Das sind doch zwei Motoren, oder ?

  • na dann einfach kurz vor der MFK mit wasser füllen
    und immer eine wasserflasche unter druck dabei haben wenn der blaue schnittlauch kommt. :devil:

    greetz pi
    ··· MacIndianer ··· hotter as the red chili - black.hot.chili ···
    Buell XB12S - 06/2007 - DDFI-2

  • wasser ist kontraproduktiv, die feuchtigkeit lässt beim trocknen die dämmwolle erhärten, sprich er wird lauter.


    gruss

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  • ... Wenn ich euch jetzt bei den div. Aussagen "festnagle". Heisst das für mich, dass an meine im August 2010 erstmals eingelöste Buell, einen Topf mit EU-Zulassung montieren darf. Auch ohne Schweizer Papiere!!
    Dank sei der neuen Regelung???


    Gruess

  • Dies ist noch immer ein Irrglaube, den die StVO ist nicht Teil der billateralen Verträge.
    Auch Cassis de Dijon ändernt daran bis heute noch nichts.


    Wären alle gesetze bereits in kraft getretten, so wären Zcars auch bei uns zugelassen: http://zcars.org.uk/new/pe.php


    Gruss

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
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  • ... Wenn ich euch jetzt bei den div. Aussagen "festnagle". Heisst das für mich, dass an meine im August 2010 erstmals eingelöste Buell, einen Topf mit EU-Zulassung montieren darf. Auch ohne Schweizer Papiere!!
    Dank sei der neuen Regelung???


    Gruess


    Theoretisch sicher ....
    Aber erkläre das dem Experten bei der MFk oder der KaPo bei der Kontrolle und bestehe darauf.

    cu
    Marcus
    ---
    4 Zylinder ?! - Das sind doch zwei Motoren, oder ?

  • Theoretisch sicher ....
    Aber erkläre das dem Experten bei der MFk oder der KaPo bei der Kontrolle und bestehe darauf.



    ...Hihi das werd ich schön unterlassen.
    Nein ich bin ganz der meinung von Fäbu. Dies stimmt auch mit der aussage des MFK Experten meines vertrauens, überein. Als ich den HSA letzte Woche in meinen Ausweis eintragen wollte, Mit EU-Papieren.... Da der Udo...... Aber das ist ne andere Geschichte.

  • Hab das Beiblatt für den HSA von Müller & Jussel via Post bekommen. Musste nur Fahrgestellnummer und E-Nummer vom Custom Race mitteilen.


    Kollege war heut mit einem Auto samt Remusauspuff bei MFK. Auch verweigert, da kein Schweizer Beiblatt.

    • Offizieller Beitrag

    Habe die Diskussion hier nur bruckstückhaft verfolgt, weils ganz einfach ist, E-Stempel, Prüfnummer, Beiblatt etx. sind egal:
    Wesentliche Änderungen am Motorrad, dazu zählen Motortuning, Auspuff, Luftfilter, Rahmengeometrie, Räder, Bremsen, Lenker, Bremshebel, Bremsleitungen ... müssen, damit man legal damit rumfährt, im Ausweis eingetragen sein (oder im Ausweis einen Hinweis auf ein mitzuführendes beiblatt haben - aber das muss im Ausweis stehen).
    Der Sinn der "Ausweispflicht": Nur was da reinkommt, hat ein Schweizer Strassenverkehrsamt für strassentauglich bedunfen!
    Was das Strassenverkehrsamt wiederum als strassentauglich einstuft, ist eine andere Sache.
    Grundsätzlich gilt: Verpflichtet sind sie zu nichts! Tüv-Gutachten nützen, aber nicht unbedingt. Am allerbesten und immer anerkannt wird eine Typengenehmigung des Herstellers (wenn in der Schweiz hergestellt) oder des offiziellen Importeurs. Bei Auspuff sind die Strassenämter rigide, bei Lenekr weniger, da genügt auch ein beiblatt des ausländischen herstellers - allerdings muss dann der Lenker immer noch im Auswesi eingetragen sein ...


    Noch Fragen?


    mipZH

  • hey mip, mein leiber typenschein X fahrer... stimmt so nicht ganz.
    Es gibt klare richtlinien (asa) was eintragungspflichtig ist, was mit CH-genehmigung (mit hinweis auf typenschein nr.) und was ohne alles gefahren werden darf.


    um es zusammen zu fassen:


    Prüfungspflichtig / Eintragungspflichtig:
    alles was direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges Einfluss haben könnte. (Lenker, Gabelbrücken, Felgen, Änderungen an Rahmen und Fahrwerk etc.)


    Dokumentenpfichtig:
    Auspuff...


    Ohne Dokumentation, muss aber den CH-Richtlinien ensprechen:
    Tacho, Armaturen, Spigel, Fender, Bugspoiler...


    CH-Beiblätter verweisen jeweils auf den CH-Typenschein.
    Bei Fahrzeugen mit Typenschein X sieht alles bischen anders aus, da diese Fahrzeuge nur den Gesamtrichtlinien ensprechen müssen, nicht aber den Angaben eines jeweiligen Typenscheins.
    So werden bei Typenschein X Fahrzeugen alle dokumentierten Änderungen im Fahrzeugausweis eingetragen um deren Gültigkeit zu bestätigen.


    Im übrigen sind Änderungen an der Übersetzung, oder Motortuning welches eine Senkung oder Steigerung der Motorleistung zur folge hat, nur im einstelligen Prozentbereich legal.
    Massives Tuning verlangt ein DTC-Gutachten, sprich Einzelabnahme.


    So long... the man from berne...

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    Einmal editiert, zuletzt von Fäbu ()

  • ...und am besten ist, immer schön freundlich, sind auch nur "menschen"


    Ich wurde gerade am sonntag im Schwarzwald von der Aagauer und deutschen polizei angehalten. 2 Buells, 2 Remus, Beiblatt gezeigt, alles i.o.


    Aber ich bin ja auch ein nettes kerlchen, darum fahr ich ja Buell

    • Offizieller Beitrag

    @ Fäbu: Wenn Du mit einem Fremdauspuff oder Fremdlufi Dein Motorrad vorführen tust, kriegst Du bestimmt einen Eintrag (oder eben nicht = illegal)! Denn icht nur was die Fahrsicherheit des Mopeds beeinflusst, sondern eben auch eine Änderung der Motorenleistung gehört in den Ausweis. Weshalb? Weil das Gesetz davon ausgeht, nicht mal zu unrecht, dass eine Änderung der Motorenleistung (und Änderung von Vergaser, Auspuff, Lufi, Kubik etc. implizieren das ja) eben auch eine Auswirkung auf die Fahrsicherheit des Fahrzeugs hat (Rahmen, Bremsen etc.). Frag den Strassenamstkontrolleur Deiner Wahl! Höchstens bei Euch in Bern ist alles komplett anderst :)

  • @ Fäbu: Wenn Du mit einem Fremdauspuff oder Fremdlufi Dein Motorrad vorführen tust, kriegst Du bestimmt einen Eintrag (oder eben nicht = illegal)! Denn icht nur was die Fahrsicherheit des Mopeds beeinflusst, sondern eben auch eine Änderung der Motorenleistung gehört in den Ausweis. Weshalb? Weil das Gesetz davon ausgeht, nicht mal zu unrecht, dass eine Änderung der Motorenleistung (und Änderung von Vergaser, Auspuff, Lufi, Kubik etc. implizieren das ja) eben auch eine Auswirkung auf die Fahrsicherheit des Fahrzeugs hat (Rahmen, Bremsen etc.). Frag den Strassenamstkontrolleur Deiner Wahl! Höchstens bei Euch in Bern ist alles komplett anderst :)


    Tschou Michi, ich kann leider nicht mehr dazu sagen, als ich auf den offiziellen richtlinien entnehmen kann, an welche sich jedes strassenverkehrsamt in der CH, sogar in Zürich, halten muss.
    Es wird in 3 Kategorien unterschieden:
    A) Nicht melde und Prüfungspflichtig / B) Melde und Prüfungsblichtig / C) Bewilligungs und Prüfungspflichtig


    A) Unter diese Kategorie fallen Teile wie Scheinwerfer und Rückleuchten. Deren Einsatzzweck wird durch ein Kürzel deklariert und das E-Zeichen bestätigt die Zulassung für Europa.
    Auch gehören unter diesen Punkt dinge wie Fussrasten, Pneus, Schaldämpferanlagen mit Typengenehmigung, anderer Tacho


    B) Felgen welche mit Beiblatt geliefert werden, Austausch der Gabel/Schwinge/Federbein mit Beiblatt, ändern der platzanzahl, komplette Auspuffanlage (krümmer, kat, endschaldämpfer), Luftfitler, Vergaser, Turbo, Nockenwelle, Hubraum, änderungen des Eprom (Chip-Tuning / ECM überarbeitung), Vergaser, Übersetzung, Veränder oder Entfernen von Verschalungsteilen welche das Geräuschverhalten beeinflussen.


    (Austauschzylinder, Eprom, Nockenwellen, Vergaser, Luftfilter und übersezung müssen dokumentiert sein, max. leistungssteigerung 20% -> Eignungserklärung vom Fahrzeughersteller oder DTC)
    (Gesamtübersetzung darf max. 8% abgeändert werden, sonst -> lärm- und emissionsmessung bei DTC)


    C) Heraufsetzen des Gesamttragkraft des Fahrzeuges und alle sonstigen Änderungen welche nicht bereits durch ein CH-Beiblatt/ CH-Eignungserklärung mit verweis auf den Typenschein als bewilligt gelten.


    Bei Geräuschemissionen und Leistung gelten tolleranzwerte die nicht überschritten werden dürfen... sprich ein Enddämpfer der dir 1PS und 3dB bringt und ein CH Beiblatt hat ist völlig OK.


    Gruss

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
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