Alpengrollen... nun auch als Kriminalroman???
-
-
Uuups. Da hat der Autor und der Verlag die Hausaufgaben nicht gemacht.
Die Gemahlin von Thomas ist Spezialistin in diesem Bereich.
Sie wird wissen, was zu tun ist.
Am Spaghettischneiden kann uns Thomas vieleicht schon mehr dazu sagen. -
Das dachte ich auch Werni.
Mal sehen wie es weiter geht. -
da de da döf...der Schreiberling!
-
Nein Jüre, er darf es nicht, denn Alpengrollen ist ein geschützter Name...
-
Quod erat demonstrandum.
"Als Markeninhaber haben Sie das ausschliessliche Recht, Ihre Marke zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen und darüber zu verfügen (z.B. Lizenzen zu erteilen). Sie können Dritten verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden."
Die Schlüsselworte sind "gleich" oder "gleichartig".
-
..der Roman läuft nicht unter unserer Marke - und ist in einer ganz anderen Markenklasse! Geschützt ist folgendes:
Auszug vom27.02.2011 Statusaktive Marke Marken Nr.559616 Hinterlegungsdatum03.04.2007 Ablauf Schutzfrist03.04.2017 Quelle erste VeröffentlichungSHAB-Nr.128 vom 05.07.2007 Gesuch Nr.53714/2007 MarkeALPENGROLLEN Inhaber/inThomas Wanner
Stuhlenstrasse 13
8123 Ebmatingen Waren und Dienstleistungen25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; alle vorgenannten Waren aus der Alpenregion.41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.43
Verpflegung; Beherbergung von Gästen.
Nizza Klassifikation Nr.25, 41, 43 Eintragung ins Markenregister20.06.2007 Widerspruchsstatuskein Widerspruch erhoben Datum techn. Aktualisierung06.07.2007 -
jetzt lasst doch dem Alpenschreiber seinen Roman. Am besten kaufen wir hundert Stück ein und verteilen es mit den Shirts am Grollen
-
Es gibt Tage da verliert man und es gibt die Tage, da gewinnen die anderen
Sein erster Roman, und dann gleich sooo ins Fettnäpfchen treten. Das nenne ich mal Pech.
Ich denke ihr werdet euch schon mit den Einig, Unmenschen sind wir hier alle nicht. Aber nen Freundlichen hinweis drauf sollte er schon bekommen, oder? -
..nein, weshalb denn? Für Druckerzeugnisse haben wir keinen Markenschutz!
-
gehören bücher nicht zur unterhaltung, bildung, erziehung etc.?
gibt es denn für printmedien eine separate klassifizierung?
wo schaut man nach wenn man recherchieren möchte? -
...nein, Unterhaltung gemäss Nizza-Klassifizierung betrift Veranstaltungen! Nachschauen kannst du beim IGE
https://www.ige.ch/marken/marken-erste-infos.html
Was geht oder nicht geht und was geschützt ist weiss ich -
Ist am ende e Wurst. Richtig Grollen lassen können so oder so nur wir.
-
Interessant finde ich die Aussage: "Doch ein Anschlag auf die Rennstrecke durchkreuzt seine Pläne...."
Blühende Fantasie...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!