Blauer Teufel weg, hoffe ohne Beigeschmack!

  • Hossa zusammen!


    Habe es tatsächlich noch geschaft. Zwei Wochen bevor mein Auswies abläuft. Das L ist endlich weg. War mein erster Versuch, aus Zeitgründen auch ohne Fahrstunde. Hatte wegen meinem Umzug und Kantonswechsel viel um die Ohren letzte Zeit. Weil eine Besätigung vom Grundkurs fehlte ist mein Lernfahrausweis circa einen Monat durch die Weltgeschichte in Briefumschlägen gereist. War heute in Schafisheim. Manöver hat der Fahrlehrer gemeint seien etwas wacklig gewesen, dafür hat ihm gefallen wie ich in die Bremsen gegriffen habe. Dannach auf die Piste. Nachher meinte er nur das, dass Motorrad sehr holprig fährt. Naja ne Buell halt! Bin aber sehr froh jetzt.


    Nur ist mir vor ca. 3 Wochen was blödes passiert. Ich bin durch eine Industriestrasse entlang eines Bahngeleises gebollert, diese benutze ich vielleicht zwei mal im Jahr. Vor ca. 2 Jahren war sie noch mit 70km/h ausgeschildert. Nur ist es so das sie jetzt scheinbar 50km/h ist. Prompt haben sie mich mit 74km/h geblitzt. Minus 5km/h Toleranz macht noch 19km/h zuviel im 50er! :( Habe Post von der Polizei bekommen und ich musste meine Personalien angeben. Damals war ich ja noch mit dem Lernfahrausweis unterwegs. Kann sich das schlecht auf meinen neuen A Ausweis auswirken. Sprich können sie mir die Prüfung wieder wegnehmen oder so?


    Das war mein erster un einziger Blitzschlag in meiner zwei- sowie Vierrädrigen Karriere. B Ausweis habe ich seit ca. 5 Jahren. Also war mein Konto noch leer.


    Hat da einer schon Erfahrungen gemacht, oder kennt jemanden dem was ähnliches passiert ist.


    Herzlichen Dank
    Gruss
    Mauk

  • Das wird dir keiner sagen können. Das wird ein Richter entscheiden. Das sie dich einfach nur die Prüfung nehmen, das du die neu machen musst, glaube ich nicht.

    Im Dümmsten Fall 3 Monate zu Fuss und nochmals die Motorradprüfung machen...Denke ich.

    Ich bin allerdings nicht Jurist.

  • Bin bereits im Kanton Bern mit 69 netto innerorts geblitzt worden. Es war überflüssigerweise auf der allerersten Fahrt auf meiner neuen Buell, als ich sie vom Händler geholt hatte. Mann war ich abgelenkt...
    ;)
    However: Kam insgesamt auf CHF 350,- "Überführungsgebühr", habe aber sowohl meinen Lappen behalten dürfen und durfte auch nach wie vor weiterfahren, was aber mit bestehendem "grossem" Lappen war und nicht wie bei Dir mit dem L.
    Meines Wissens ist in BE erst ab 20 plus Schicht im Schacht - hast also sehr präzise das Maximum getroffen (wie ich auch).
    #Daumendrück

    Carving macht vor allem im Sommer Spass.
    #whereibuymystuff

  • seit 2011 geht zum richter: innerorts 15 kmh, ausserorts 20kmh, autobahn 25kmh übertretung netto.


    gruss

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
    "brown lightning - der braune Blitz"

  • Hm, das könnte 1-3 Monate geben und um die 1000.- Sponsor Fränkli.
    Darum habe ich langsam aber sicher Paranoia wen ich in der Schweiz unterwegs bin. Hinter jedem Busch oder kürfchen könnte ein Photograph stehen.

  • Darum habe ich langsam aber sicher Paranoia wen ich in der Schweiz unterwegs bin. Hinter jedem Busch oder kürfchen könnte ein Photograph stehen.



    Geht mir ähnlich...
    Meine Erfahrung mit den "knapp vorbei" war übrigens 2009, also gemäss faebu wäre das sicher derzeit deutlich uncooler...
    Gestern kam übrigens mal wieder ein Briefchen für 40 Fränkchen - 70 brutto statt erlaubter 60. Mann, so genau schau ich noch nich mal auf den Tacho um das zu vermeiden...
    Aber solange es bei Trinkgeldern für die Rennleitung bleibt...

    Carving macht vor allem im Sommer Spass.
    #whereibuymystuff

  • es ist ja kein lernfahrausweis auf probe da er ja schon unbefristet kat. B hat, sondern ein lernfahrausweis für den erwerb eines unbefristeten fahrausweis. gibt es denn andere bemessungsgrenzen beim lernfahrausweis zum normalen Ausweis? ich kenne nur die 0.0promille grenze(wobei ich dies nur gehört habe).


    normalerweise sollte doch dann bei einer "leichten widerhandlung" nur eine busse als verwarnung anstehen, solang du vorher 2 jahre artig warst:
    http://www.stva.zh.ch/internet…/AWama/AMAwiderhandl.html


    ich tippe maximal 350-500chf inkl Schreibgebühr und das wars.

  • moin und willkommen hier!
    sry für dein "mis(t)geschick" dauemndrück das es besser als erwartet koimmt.
    der tlm hat vollkommen recht: ob lernfahrausweis oder ncithv ist heir wurscht, da du die B-Pappe ja schon hast.
    hättest du sie nicht sähe es anders aus. wie? k.A. - abhängig vom richter oder "hilfsjuristperson" einer gemeinde.


    machen wir ne "tippgemeinschaft": ich tippe auf 300-350 zzgl. schreibgebühr und sonstigen firlefanz. plus post vom STVA mit 250,- Belohnung für den Schreiberling und ggf. Verkehrsunterrricht z.B. um den bedingten Entzug zu mindern.
    Hast du eine Rechtsschutz, z.B. Helsana advocare dann übernimmt diese alle Kosten aussser die Busse.


    na dann gute mut.

    greetz pi
    ··· MacIndianer ··· hotter as the red chili - black.hot.chili ···
    Buell XB12S - 06/2007 - DDFI-2

  • Danke Jungs fürs Mut machen.
    Habe bisschen im Internet gesucht und hab ein Bundesgerichtsentscheid von 1984 gefunden! Da wurde nach einem selbstverursachten Unfall einem Autofahrlernenden den Lernausweis entzogen. Bevor er die Pappe abgeben musste hatte er aber die praktische Prüfung abgelegt. Im Strafgesetzbuchs steht geschrieben wann ein Lernfahrausweis entzogen werden kann. Z.B. bei einem Drogenabhängigen oder bei sonstigen Einschränkungen. Als dritter Punkt steht wenn man sich was zuschulden kommen hat lassen was die Eignung für das führen eines Fahrzeuges beschränkt. Der Lernfahrer von 1984 hat jetzt aber den letzten Punkt wiederlegt, indem er gesagt hat, dass ein Prüfungsexperte der Motorfahrzeugkontrolle seine Eignung mit dem positiven Prüfungsentscheid ja eindeutig bewiesen hat. Entscheid war das der Entzug demfall rechtswidrig ist. Paragraphenverdrehen vom feinsten! Hier der Link wenns jemand nachlesen will: Klick mich!


    Rechtsschutz habe ich mir noch nie überlegt, da mein Bruder Anwalt ist. Sollte ich aber glaub mal anschauen. Jedenfalls habe ich heute Post von der Motorfahrzeugkontrolle bekommen. Mein neuer Ausweis mit eingetragener Kat. A.


    Ich halte euch auf dem laufenden wies weitergeht.


    Gruss,
    Mauk

  • Hallo zusammen,


    noch um das ganze aufzulösen. Habe letzten Freitag meine Gerichtsurteil bekommen. 400.- Busse + 100.- Gebüren. Ausweis kann ich behalten, Prüfung wird nicht aberkannt. Yau! Jetzt kann ich mir einfach nichts mehr erlauben was ausserhalb der Toleranz ist.


    Wünsche Euch gute Fahrt.


    Mauk

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