STT 2007 - die Auferstehung und das Projjekt einskommazweihochzwei

  • @ Timmmmmmmiiiiiii: Währe es möglich nach komplettere beendigung der Vorgänge eine Zusammenfassung in einem seperatem Tread zu machen. Sowas, was man irgendwo hinpinen könnte? Nachschlagewerke für Motor-export/import

  • @ Timmmmmmmiiiiiii: Währe es möglich nach komplettere beendigung der Vorgänge eine Zusammenfassung in einem seperatem Tread zu machen. Sowas, was man irgendwo hinpinen könnte? Nachschlagewerke für Motor-export/import


    Klaro - mach ich gern! Gruzz...

    Carving macht vor allem im Sommer Spass.
    #whereibuymystuff

  • Solltest du den Motor nicht wieder in die Schweiz kriegen, ich nehm ihn. 280 Euro Schrottwert + geschätzt 1000 Euro dranrumgebastelt = 1280 Euro. Dafür nehm ich ihn dir gerne ab ;)

    Gruß Martin


    Love people, not things. Use things not people.

  • Solltest du den Motor nicht wieder in die Schweiz kriegen, ich nehm ihn. 280 Euro Schrottwert + geschätzt 1000 Euro dranrumgebastelt = 1280 Euro. Dafür nehm ich ihn dir gerne ab ;)


    Maddin - Aufwachen - du träumst und redest wirr im Schlaf...
    Dir scheint Dein Hotelzimmer nicht zu bekommen...
    :p

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  • Kurzes Update bevor ich alles mal zusammenfasse:
    Der Restwert unter 300€ bedeutet nun bei der Wiedereinfuhr in der Schweiz auch, dass ich den Motor nicht in Deutschland zur Ausfuhr anmelden muss....


    Hier die Auskunft per Email vom deutschen Zoll:

    [...] vielen Dank für Ihre Anfrage, welche mir von der Bundesfinanzdirektion Südwest zuständigkeitshalber zur Beantwortung übersandt wurde.


    Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass der Motor von Ihnen im Rahmen der Reisefreigrenze (300,- EURO) abgabenfrei in die EU eingeführt wurde. Der Motor befindet sich demnach im zollrechtlich freien Verkehr der EU und hat den Status einer Gemeinschaftsware.


    Nach der Reparatur kann der Motor von Ihnen formlos im persönlichen Reisegepäck (hierzu gehört auch der Inhalt Ihres Pkw) wieder ausgeführt werden. Sofern Sie für Zwecke der Umsatzsteuer einen Nachweis über die Ausfuhr benötigen, melden Sie die Ausfuhr des Motors mündlich unter Vorlage der Rechnung direkt an der deutschen Grenzzollstelle an.[...]


    Das Gänze entwickelt sich also zu einem relativ wenig aufwändigen Thema...


    So Mitte April werde ich die nächste Stufe zünden und den Motor mit den Papieren zurück einführen. Und wenn dann alles so klappt wie von dem netten Herrn am deutschen Zoll beschrieben, dann werde ich alles zusammenfassen...


    Also: bis bald zu diesem Thema...

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  • Ich habe die Papiere zur Ausfuhr und zur Einfuhr noch:


    1. "Grüner" Ausfuhrschein für die Schweizer Ausfuhr (ohne grossen Administrativaufwand erhalten). Dort ist der Restwert des Motors mit < 300 € vermerkt (entscheidend)
    2. Kopie des Ausfuhrscheins mit deutschem Zollstempel, dass der Motor ausgeführt wurde.


    Mit den beiden Dokumenten ist die Ausfuhr dokumentiert, der Schweizer Zoll war übrigens besonders einfach zu dokumentieren.


    Was ich bei der Ausfuhr noch dabei hatte, aber nicht brauchte war eine Herleitung des Restwerts. Es hat gereicht, Fotos vom defekten Kolben zu zeigen, dann waren alle recht einsichtig. Der deutsche Zöllner war übrigens auch Buellfahrer...

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    2 Mal editiert, zuletzt von SuperTTimmi () aus folgendem Grund: Detaillierung eingefügt

  • Ich würde per Reisegepäck einen kaputten Motor von BRD nach CH einführen.
    Lass Dir von einem deutschen Kollegen eine Quittung über 295.00 (CHF oder EUR?) schreiben für einen kaputten Motor, als "Organsprender", oder zum "Wiederaufbau für einen Bastler".
    Der Form halber könntest Du ihn mit einigen ölig- dreckigen Lappen einpacken.

  • Freigrenze bei Einfuhr in die CH liegt soweit mir bekannt bei 300 Franken - das beim Schreiben der Quittung beachten ;)

  • Ich würde per Reisegepäck einen kaputten Motor von BRD nach CH einführen.
    Lass Dir von einem deutschen Kollegen eine Quittung über 295.00 (CHF oder EUR?) schreiben für einen kaputten Motor, als "Organsprender", oder zum "Wiederaufbau für einen Bastler".
    Der Form halber könntest Du ihn mit einigen ölig- dreckigen Lappen einpacken.


    ...dann bekomme ich die deutsche Märchensteuer nicht zurück, und mache rückwärts UND illegal...
    Nene, das mach ich jetzt sehr korrekt, so wie geplant...

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    Einmal editiert, zuletzt von SuperTTimmi ()

    • Offizieller Beitrag

    Die Freigrenze von 300.- CHF gilt für waren des personlichen Bedarfs. Sie gilt nicht für Ersatzteile, Werkzeug usw. Deswegen nutzt dir ein Rückerstattungsbeleg bei Tante Louise herzlich wenig.
    Die Instandsetzung ist ja zum grossen Teil eine Dienstleistung. Dienstleistungsexporte sind frei von MwSt. Sie darf nicht erhoben werden. Sonst bekommst sie nicht zurück.



    Sent from my Zuse

  • Weil ich lange Treads schreiben hasse, nur das: Ich wollte auch alles offiziell machen und hatte ein heiden Theater. O-Ton des Grenzzöllners: "Die beim Binnenzoll wissen nicht was wir brauchen, und wir vom Grenzzoll wissen nicht was die beim Binnenzoll machen".


    Ich bin echt gespannt, wie es weiter geht.


    Gruss Röster

    Bärner Hoble Racing Member ohne Logo, Banner oder was auch immer für eine Flagge.
    Thank you, for not being an idiot.

  • ...bin mindestens so gespannt wie du.


    Achja - nur dass es in diesem Thread gesagt sei:
    Der Zoll war auf beiden Seiten sehr freundlich und war in nicht mal 10 Min zusammen erledigt - abgestempelt, CH-MwSt bezahlt, und weg waren wir. Hat sich angefühlt wie ein repariertes Handrührgerät für 50 CHF über die Greenze zu bringen.
    Danke Zoll Weil am Rhein, dass ihr es nicht unnötig schwer gemacht habt...


    Meine Lessons learned und Was ich herausgefunden habe findet ihr in einem eigenen Beitrag im Cafehaus - und zwar hier.

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  • Mir gefallen die 2 strategisch grünen Unterbausätze für eine bessere bier-geradeausstabilität ;) uuuund der Aufbau ist ja klar

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