Töff Vorführung

  • Hallo,
    am 09.07 muss ich mit meinem Töff XB9 zum Strassenverkehrsamt:-o. Problem....ich habe einen Sportauspuff aber keine Unterlagen mehr darüber!
    Hat jemand `ne Idee...ok abschrauben original drunter, klar.. Aber gibt es noch eine andere Möglichkeit?
    merci
    Mitschi

  • Ah ja Danke, in der Tat. Ich habe einen Exan 1002 (so stehts zumindest drauf) recht klein. Wäre für jeden tipp zu haben.
    By the way, seit dem er drunter ist habe ich das Gefühl, dass die Leistung nicht mehr stimmt... mehr als 160-180 Kmh sind fast nicht mehr drin.

  • Ist bekannt das beim Topfwechsel bei einer Buell die Leistung sinkt. Soweit ich mal im XBorg gelesen habe ist der Exan sowieso eine Leistungsfresser. Habe ich aber nur gelesen, keine eigene Erfahrung. Ein Exan ist eh eher exotisch in der Schweiz. Weiss nicht mal wer den Importiert hat. Falls die nur "schwarz" Importiert wurden, könnte es schwer werden ein Blatt zu erhalten. Somit müsstest du wohl umschrauben.

  • Laut dem prüfer der meine engländerin abgenommen hat kann jeder topf der ne abe für Dein Fahrzeug hat mit dem entspr. europäischen gutachten geprüft werden. So z.B auch mit meinem Termi auf der Engländerin.
    Einfach abklären ob Dein Exan legal waere..Prüfzeugnisse etc anforder...mit dem Prüfer vorabklären
    ...

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich....


    E wie eigentlich.
    Hat das Ding eine ABE, dann hat das Teil auch eine E-Nummer. Dann brauchst du gar keine Papiere dafür. Dann ist das Teil für die in der E-Nummer codierte Funktion geprüft und zugelassen. Eigentlich kannst du deine Buell dann damit auch auf Schweizer Strassen bewegen. Klar ist es besser einen Haufen Papiere immer mit dabei zu haben. Also ABE plus gelber Schein vom Schweizer Importeur plus E-Nummer plus DB-Eater und alles ist perfekt. Eigentlich. Ist er dann doch zu laut, gehst du nochmal zur MFK.


    Montier den Rost-Pott und gut ist.



    Sent from my Zuse

  • Exan wird von 2 Firmen importiert:


    CHECKPOINT MOTORRADTECHNIK
    STEINERTALWEG 2
    6422 STEINEN



    BIKEDREAMS
    DIELSDORFERSTRASSE 14
    8107 BUCHS
    TEL. 79/4040512
    info@bikedreams.ch




    Eigentlich hätte Luge fast recht, eigentlich. Eigentlich brauchts nur noch jemanden, besser gesagt eine juristische Person, die sich als Importeur hinstellt und den Ämtern bestätigt, das die EU-Prüfung mit den CH-Richtlinien übereinstimmen, eigentlich.
    Eigentlich sind so mehrere Arbeitsplätze in der CH gesichtert, eigentlich und eigentlich finde ich das gar nicht so schlecht, eigentlich.


    Eigentlich ein Gruss, eigentlich.

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
    "brown lightning - der braune Blitz"

  • In den Richtlinien steht ".....Bestätigung des Herstellers oder schweizer Importeurs....." was eigentlich klar heisst, es braucht kein Beiblatt, die ABE des Herstellers reicht auch. Eigentlich. In der Praxis brauchst Du das Beiblatt aber sowohl auf der Strasse als auch beim Vorführen. Dann müsste es klappen. Eigentlich. Ohne Gewähr.

    Weltmeister im synchron-Klippenspringen 2015


    8) In dubio Prosecco!

  • In meinem Schaluen buch steht:
    "Bestätigung vom Lieferanten / Importeur (CH Teilgenehmigung)"


    Diese muss auf foldgende Richtlinien abstützen:


    RL 78/1015/EWG Anhang 2 (EWG/EWR Jahr:1978, Gersäuschpegel und Auspuffanlagen)
    Die CH-Teilgenehmigung stützt darauf ab... aber sind ja nicht EWG... wir sind Helvetier


    RL 97/24/EG Kapitel 9 (EG 1997, klärt bestimmte Bauteile und Merkmale, darunter auch Auspuffanlagen)


    ECE-R92 (Jawoll, die Schweiz hats nun auch noch geschafft....E14 )
    ECE-R92 Regelt die Bestimmungen zu Austauschschalldämfper, sehr detailiert.
    Leider nur das, somit bleiben in unserem Saat die beiden anderen Richtlinien erhalten...


    Nun dankt euch selber, Ihr, Ihr die im Jahr letzten 40 Jahre doch zuoft mit der falschen Antwort zur Urne geschreitet seit.


    Gruss

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  • In meinem Schaluen buch steht:
    "Bestätigung vom Lieferanten / Importeur (CH Teilgenehmigung)"


    Hast recht! Inzwischen steht ".....Bestätigung des Importeurs oder schweizer Herstellers...." Was einfach gesagt heisst, man kommt nicht um eine schweizer Instanz herum die die Einhaltung der Richtlinien bestätigt. Das gilt seit 16.5.2010, vorher war die Hersteller/Importeur Kombination gültig und natürlich alles viel einfacher weil eine EU-ABE diese Vorgaben eigentlich erfüllte. Eben, eigentlich, was nicht heisst dass sie auf dem Stva auch akzeptiert wurde.
    In den letzten 40 Jahren habe ich nur 1 x kreuzfalsch gestimmt, und zwar als ich Moritz Leuenberger in den Nationalrat wählte!! Schande über mich. :(

    Weltmeister im synchron-Klippenspringen 2015


    8) In dubio Prosecco!

    Einmal editiert, zuletzt von Töfflibueb ()

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