WAVE Bremsscheibe / Kellermann Blinker hinten/vorn - CH zugelassen?

  • ................... Will an meiner 1125r weiter basteln..............


    Sag nicht Basteln. Sag Bauen. Tönt irgendwei kompetenter...


    EBR ist geschlossen. Leider.
    Vielleicht liegen bei den üblichen Verdächtigen Zulieferern noch welche rum (Lagarage.ch, Luckshands.de, Buellparts.de, SOC.de, Freespirit.it, usw.
    Aber: Für die EBR Bremsscheiben gibt es kein Beiblatt: Racing only.
    Bei der ersten Generation waren sie noch gelocht, wie die Originalen. So merkte das kein Schwein....
    Die heutigen sind leider genutet. Damit kommt man beim Vorführen nicht durch: "Weshalb sind die genutet? Hier steht gelocht..."
    Bei den Bremsen versteht das StVA verständlicherweise keinen Spass.


    Die Wave sehen gut aus, haben Beiblatt, sind aber unbarmherzig zu den Bremsbelägen. Wie Sägen rubbeln sie die runter. Das sollte man einfach wissen, wenn man sich mit dem Gedanken trägt...

    B.x.
    Bliib x'sund.

    Einmal editiert, zuletzt von wyser ()

    • Offizieller Beitrag

    Die Scheibe ist von Galfer. Sehr merkwürdiges Produkt. Die einzige, die ich kenne, ist schief und krumm. Obwohl neu. Sie darf nicht mit dem EBR Mount Kit montiert werden. Immer mit original Floatern.



    Stell dir vor es geht und keiner kriegt es hin.


  • ...du weisst schon, dass "TÜV" und "Schweizer Beiblatt"* nicht dasselbe ist. Die Plakette für den grossen Kanton interessiert hier niemanden, ohne Schweizer Beiblatt bekommst du nichts durchgewunken.


    => Ergänzung: Das betrifft alle EU-Genehmigungen, nicht nur Zulassungen aus Deutschland.

    Carving macht vor allem im Sommer Spass.
    #whereibuymystuff

    Einmal editiert, zuletzt von SuperTTimmi () aus folgendem Grund: nach dem Kommentar von Tino ergänzt

  • Die MFK akzeptiert nur CH-Beilblätter vom CH-Impoteur.
    Kommt was aus Deutschland, Holland oder Indochina spielt keine Rolle. Alles ausser CH-Beiblatt von CH-Impoteur ist Altpapier.

    Vize-Weltmeister im Synchron-Klippenspringen 2015


    Buell XB12Ss '08 - Klippensprungsportgerät


    STAY WILD - RIDE FREE

  • Die MFK akzeptiert nur CH-Beilblätter vom CH-Impoteur.
    Kommt was aus Deutschland, Holland oder Indochina spielt keine Rolle. Alles ausser CH-Beiblatt von CH-Impoteur ist Altpapier.


    korrekt.
    Es gilt die (Faust-)Regel:
    CH-Beiblatt = einfach legal oder legalisierbar (z.B. eintragen lassen)
    EU-Beiblatt = von schwierig über teuer bis unmöglich. Ausnahme. E-Kennzeichnung auf Lampen und Blinkern.

    Carving macht vor allem im Sommer Spass.
    #whereibuymystuff

    Einmal editiert, zuletzt von SuperTTimmi ()

  • korrekt.
    Es gilt die (Faust-)Regel:
    CH-Beiblatt = einfach legal oder legalisierbar (z.B. eintragen lassen)
    EU-Beiblatt = von schwierig über teuer bis unmöglich. Ausnahme. E-Kennzeichnung auf Lampen und Blinkern.


    Für meinen Termi, gebraucht in D gekauft, habe ich vom Hersteller ein "EU-Gutachten" bekommen. Laut Voranfrage beim StvA ist das kein Problem - brauche kein CH-Beiblatt.
    Für mein LSL Lenker + Riser habe ich ebenso vom Hersteller diverse Gutachten bekommen. Voranfrage beim StvA in Thun hat hier ebenso ergeben, dass das kein Problem ist.


    ???

  • Für meinen Termi, gebraucht in D gekauft, habe ich vom Hersteller ein "EU-Gutachten" bekommen. Laut Voranfrage beim StvA ist das kein Problem - brauche kein CH-Beiblatt.
    Für mein LSL Lenker + Riser habe ich ebenso vom Hersteller diverse Gutachten bekommen. Voranfrage beim StvA in Thun hat hier ebenso ergeben, dass das kein Problem ist.


    ???


    1. Wann war denn das?
    Die Regelungen haben sich deutlich verschärft, ebenso der (Un-)Kenntnisstand bei der MfK
    2. Dass es bei dir so funktioniert hat heisst nicht, dass es generell so geht - unsere Erfahrung sagt das was anderes.


    Aber das darf jeder gerne ausprobieren - darum ist es ja auch nur eine Faustregel.

    Carving macht vor allem im Sommer Spass.
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    • Offizieller Beitrag

    Prinzipiell sind Schweizer Beiblätter für den Müll, wenn eine EU Zulassung vorliegt.
    Reine Geldschneiderei der Importeure.
    Nur wenn ein Prüfer auf dem gleichen Trip ist, dann bemängelt er eine Bremsscheibe eben, um die Blinker kümmert er sich nicht. Solange eine E Nummer mit korrektem Code zu lesen ist.


    Im Zweifel verlässt sich ein Prüfer eben doch lieber (nolens volens) auf ein gelbes Blatt. Grauzone eben. Wie alles hier von Kanton zu Kanton verschieden ( oder besser von Prüfer zu Prüfer)


    Stell dir vor es geht und keiner kriegt es hin.

  • Grundsätzlich ist alles in der ASA Richtlinie 2b nachzulesen.
    http://www.harley-forum.ch/pdf/ASA2b.pdf


    Galfer können wir mit Papieren organisieren, auch diese werden offiziell Importiert.


    Da die Schweiz nicht in der EU ist und zwar im Grunde das EU-Regelwerk übernimmt aber nicht immer 1:1.
    Oftmals will es der Schweizer genauer wissen.
    Während in der EU geschrieben steht:
    Motorad Yamaha YZF R1 - Baujahr 2001 RN04
    Bauteil KBA9101938
    Bezeichnung: Bremsscheibe Wave


    Braucht es in der CH den Typenschein auf den Beiblättern etc.
    Denn im Fahrzeugausweis steht nirgends der Herstellercode noch das Baujahr - lediglich die Erstzulassung.
    Der CH-Typenschein gibt Aufschluss, welches Motorrad dahinter steht - jeder Sonderedition läuft unter eigenem Typenschein.


    Man kann sich darüber ärgern oder froh sein, dass jemand für alles Haftbar gemacht werden kann.


    Anyway.


    Gruss
    F

    "wenn Sprache den Umweg über das Gehirn scheut, sollte man eingreifen dürfen."
    "brown lightning - der braune Blitz"

    Einmal editiert, zuletzt von Fäbu ()

  • Das ganze ist ein Spiel und Fäb ist einer der routinierten Player.
    Aber Sicherheit gibt es keine, es liegt einzig und allein an der Tagesform des Prüfers.
    Nur Dinge die bereits im Fzaw eingetragen sind, können nicht mehr beanstandet werden, solange sie einen gebrauchstüchtigen Zustand aufweisen.

    Weltmeister im synchron-Klippenspringen 2015


    8) In dubio Prosecco!

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