Hi
Der Oltner Puzilei muss mein moped ausserordentlich gut gefallen. nachdem sie vor einigen tagen meinten, mein Xenon sei nicht so das wahre, durfte ich heute wieder discobeleuchtung mit lautsprecherdurchsage (an genau dem selben ort, 300 m von daheim entfernt) erleben.
also eigentlich hätte die beleuchtung alleine gereicht, war ja dunkel und ich habe das lichtgehupe und den blauen lichtschimmer bemerkt, aber ich dachte mir, wenn ihr schon ein mikrofon habt, dann nutzt es auch!!!!
nun ja, nach dem anhalten und helm ausziehen meinte ich als erstes, dass den herren und damen in blau mein motorrad wohl sehr gefallen würde, sei die 3. kontrolle in 3 wochen und das 3. mal am selben ort. ob ich ihnen fotos zustellen solle vom töff, die könnten sie dann einrahmen bei ihnen auf dem revier.... böse blicke, uiuiui
diesmal wars nicht das licht, auch nicht die blinker sondern.... mein termignoni. sei also arg laut meinte der nette junge herr... und mein töff sei doch schwarz, wieso da ein weisser stehe....
beiblatt hier, eintragungspflichtig da und und und. versuchte dann, zu erklären, dass mit einem e prüfzeichen kein beiblatt mitgeführt werden müsse, wie mir das der nette verkäufer beim freundlichen, B in D mitteilte...
pustekuchen, habe bis morgen abend zeit, ihnen ein beiblatt nachzuliefern, ansonsten kommts zur anzeige, na bravo!!!
nun. meine lieben, wie ist das jetzt ne sache mit gesetzestexten? hat mir jemand den artikel und oder den absatz im gesetz wo dies klar geregelt ist? ich würde das den herren gerne noch mitliefern mit dem beiblatt, welches ich problemlos erhalten werde,. aber ich meinte, dies wurde hier schon diskutiert, ob ein beiblatt mitgeführt werden müsse oder nicht.
jaja, wenn halt nicht sebring oder remus draufsteht, kennen sie es nicht und es gehört verboten
langsam nervt mich die rennleitung in meinem wohnort echt!!!!