Ein Sprung ins Kornfeld - oder "ich Dreh noch ne kurze Runde, Schatzi..."

  • So.
    Erste kleine Runde gedreht - ca. 60 km mit einer großen Kaffeepause dazwischen.
    Hat sich
    - prinzipiell sehr gut
    - im Kopf ein bisschen komisch, sobald Split oder ebensolche Warnschilder auftauchten
    - und am Daumen noch ein bisschen schmerzhaft angefühlt.


    Aber insgesamt: SEHR GEIL.


    Nur die Tagestouren müssen wohl noch in bisschen warten.
    Hörst du Petrus: halte doch bitte mal den Himmel noch etwas schön sonnig, vorzugsweise an den Wochenenden...


    Mein Dank geht an Fäbu, Mario und Dirty Harry, die mir meine STT wieder hergestellt haben.
    :grosste:

    Carving macht vor allem im Sommer Spass.
    #whereibuymystuff

  • Ich wünsche dir unfallfreie Fahrt, Heiko. Leiden musstest du jetzt aber genug. Den Petrus bete ich momentan auch an, da ich mitte Oktober nach Como fahre. Da müssen noch ein paar Kilometer drin sein mit der Lady.


    Gruss

    Mit einer 3-Zylinder Lady irgendwo in unmittelbarer Nähe.

  • ...nur so nebenbei zum Thema "Pech":
    Während ich beim Fäbu wartete hat sich eine ca. 6 cm lange, haarig-gelbe Raupe in meinem Ärmel der Töffjacke eingenistet.
    Das habe ich erst so 40 km später beim Tanken bemerkt.


    Folge:
    Ausschlag über den ganzen Unterarm - sie war leider giftig...


    Ob mir das Universum was mitteilen will?

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  • Das musst du nicht wirklich ernst nehmen.
    Diese wunderschöne Raupe war bestimmt nur ein Anhalter oder blinder Passagier.
    Sie hat sich wohl gefühlt und dir vollkommen vertraut, du bist auf gutem Weg;)

  • ...continued...


    Heute (nach kaum sieben Monaten) kam das Einschreiben von der Staatsanwaltschaft:


    [INDENT]"Der Beschuldigte passte als Lenker eines Motorrades die Geschwindigkeit nicht an die Strassen- und Sichtverhältnisse an (Rollsplitt auf der Fahrbahn und Sonneneinstrahlung) und rutschte vor der sich nähernden Linkskurve aufgrund des sich auf der Strasse befindenden Sandes nach rechts weg. Mit einem Bremseinsatz versuchte er, dem Rutschen entgegenzuwirken, geriet jedoch nach rechts über die Fahrbahn hinaus auf das angrenzende Wiesland. Aufgrund der abfallenden Böschung stand der Beschuldigte auf und flog mit seinem Motorrad über diese hinaus, das Motorrad schlug bei der Landung mit dem Vorderrad so wuchtig auf, dass der Beschuldigte über das Lenkrad hinaus zu Boden stürzte und sich leichte Verletzungen zuzog."


    "Die Beschuldigte Person wird wegen einfacher Verkehrsregelverletzung für schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 300 [plus 150 Gebühren...] ohne Eintrag im Strafregister bestraft".[/INDENT]


    ...


    Jetzt könnte man meinen: glimpflich davongekommen, wenn auch unverständlich.


    Und das wäre ja alles gut und recht, wenn nur nicht dummerweise seit Oktober 2012 eine solche einfache Verurteilung (in den ersten zwei Jahren nach einem Ausweisentzug) automatisch einen weiteren Monat Ausweisentzug im folgenden Administrativverfahren nach sich zöge.
    Und wie ich lernen musste:
    Wer den Strafbefehl nicht anficht darf auch im darauf folgenden Administrativverfahren keinen Einspruch erheben.



    Darum hab ich jetzt mal Einspruch eingelegt - sollen sie mir doch schuldhaftes Verhalten nachweisen.
    Ich jedenfalls habe keinen Bock auf via sicura-bedingte Fahrpause - und wenn, dann im Winter, und nicht schon wieder im Sommer.


    Dr*cks-Verkehrs-"Recht".
    Das isch de em fau nüm irordnig, was da passiert. Gopf.

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    Einmal editiert, zuletzt von SuperTTimmi ()

  • Wieso ist da überhaupt ein rapport erstellt worden? Aber es ist schon so: ein Sturz ohne feindberührung wird immer als nichtbeherrschen des Fahrzeugs taxiert. Mit einem ganz lieben Gruss von hrn leuenberger.


    Gesendet von meinem Atari mit Tupperware Pro Beta 4.2

    Weltmeister im synchron-Klippenspringen 2015


    8) In dubio Prosecco!

  • Stimmt, hatt' ich nicht mehr so präsent. Du hast ja den ganzen Apparat in Schwung gehalten. Polizei kommt, soweit ich weiss, immer wenn die Sanität alarmiert wurde, nicht nur bei Töffunfällen.
    Mann darf gespannt sein, aber die Regelung ist einfach lächerlich. Vielleicht mit: "Ich musste das Fahrzeug hinlegen um einen Zusammenstoss (womit auch immer) zu verhindern! Man kann nicht von einem Motorradfahrer erwarten dass er einen Crash in Kauf nimmt nur um zu zeigen dass er sein Fahrzeug im Griff hatte. (Meine Meinung, sieht der Staatsanwalt aber möglicherweise anders.)

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    8) In dubio Prosecco!

  • Verstehe ich das richtig, dass du den Check 1 Monat abgeben müsstest weil du innerhalb der Bewährung den Unfall hattest ?
    Hast du ein Hinweis erhalten das es bei dir soweit kommt ?


    Den Schuldnachweis ist leider sehr einfach:
    Hättest du deine Geschwindigkeit so angepasst das du den Strassenzustand erkannt hättest währe es nicht passiert.

  • Verstehe ich das richtig, dass du den Check 1 Monat abgeben müsstest weil du innerhalb der Bewährung den Unfall hattest ?
    Hast du ein Hinweis erhalten das es bei dir soweit kommt ?


    Ja, mein Rechtsanwalt hat mir den Paragraphen dazu vorgelesen, der seit 1.10.2012 gültig ist.
    Sinngemäß:
    "Liegt ein leichtes Vergehen gemäß vorherigem Absatz vor und ein Entzug der Fahrerlaubnis liegt weniger als zwei Jahre zurück, so ist ein Entzug eines weiteren Monats anzuordnen"
    Ist der Folgeabsatz des in meinem Urteil zitierten Paragraphs aus dem Verkehrsgesetz.


    Den Schuldnachweis ist leider sehr einfach:
    Hättest du deine Geschwindigkeit so angepasst das du den Strassenzustand erkannt hättest währe es nicht passiert.


    Nicht ganz, hier mal unsere Logik:
    - Sand auf der ganzen Breite in der Höhe ist kein normaler Fahrbahnzustand
    - er ist auch nicht gleich Split
    - er war nicht richtig gekennzeichnet (sie müssen beweisen, dass es ein Zusatz-Warnzeichen gab)
    - er war nicht sichtbar
    - ich hatte keine Chance meine (eh nicht hohe) Geschwindigkeit auf das geforderte Niveau herabzusetzen
    Die Beweispflicht liegt bei ihnen, dass ich eine Chance gehabt hätte, mich auf diese Situation vorzubereiten...


    Man wird sehen.

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  • Ich wünsch dir mal gutes Gelingen bei der Anfechtung, Heiko. Die Staatsanwälte sollen's nicht immer so leicht haben.



    Imparted via rubber tire.

  • So, heute kam der Bescheid nach Einspruch:


    [...] im vorliegenden Fall sind Verschulden und Tatfolgen (jedenfalls in Bezug auf Dritte) gering. Außerdem verletzte sich [STTimmi] beim Unfall dermaßen, dass er heute noch unter Schmerzen und Bewegungseinschränkungen [...] leidet. Unter diesen Umständen wäre eine Strafe unangemessen, weshalb das Verfahren eingestellt wird." [...]


    Jetzt bleibe ich nur auf meinen Anwaltskosten hocken. Und das waren finanziell mehr als die Strafe gewesen wäre.
    Dafür muss ich aber nicht zu Fuß gehen...


    Ende gut, alles gut.


    Oder so.

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